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Landesverwaltungsgericht legt Oö. Landesregierung ersten Tätigkeitsbericht vor

Mehr als 12.000 Verfahren in den Jahren 2014 bis 2016

Am 1. Jänner 2014 hat das durch die „Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012“ geschaffene Landesverwaltungsgericht Oberösterreich seine Arbeit aufgenommen. Als eines von elf Verwaltungsgerichten – neun Verwaltungsgerichten der Länder und zwei Verwaltungsgerichten des Bundes – sorgt es für umfassenden Rechtsschutz im Bereich des öffentlichen Rechts in Oberösterreich. Die Einführung der Verwaltungsgerichte ist die größte Reform des Rechtsstaates durch die nicht nur verwaltungsinterne Instanzenzüge und mehr als 120 Sonderbehörden beseitigt, sondern ein umfassendes, effizientes und vor allem bürgernahes Rechtsschutzsystem etabliert wurden.

Mit seinem ersten Tätigkeitsbericht über die Jahre 2014 bis 2016 legt das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich nun nach drei Jahren eine Bilanz vor:

  • Insgesamt 12.058 Rechtssachen sind in diesem Zeitraum in mehr als 250 Materien der unterschiedlichsten Bereiche (von Baurecht über Verkehrsrecht, Sozialversicherungsrecht bis hin zu Naturschutz oder Wasserrecht etc.) angefallen. 10.384 aller anhängig gemachten Verfahren konnten davon in den ersten drei Jahren bereits erledigt werden, was eine Erledigungsquote von 86 % bedeutet.
  • Die 10.384 Erledigungen der Beschwerden gliedern sich in 4.106 Bestätigungen (Abweisungen), 1.599 teilweise Stattgebungen, 2.170 Stattgebungen, 923 Zurückweisungen, 276 Zurückverweisungen an die belangte Behörde, 615 Einstellungen, 98 Zurückziehungen und 597 sonstige Erledigungen.
  • Neben der Qualität der Entscheidungen ist die angemessene Dauer der Verfahren eine der zentralen Herausforderungen an den modernen Rechtsschutz. Die Verfahren beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich weisen eine durchschnittliche Verfahrensdauer von lediglich rund vier Monaten auf.

„Ein funktionierender Rechtsschutz ist einer der Grundpfeiler eines demokratischen Staats. Transparente und in angemessener Zeit getroffene Entscheidungen erhöhen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und daher letztlich auch in die Demokratie“, betont Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.

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