Über mich.

Landeshauptmann Thomas Stelzer

  Geburtsdatum: 21.02.1967

  Wohnort: Wolfern

  Familienstand: verheiratet mit Bettina und Papa von zwei Kindern, Lukas und Lena.

  Erlernter Beruf: Jurist

 Diesen Berufswunsch hatte ich als Kind: Feuerwehrmann

Initialzündung für politisches Engagement: Kampf gegen Atomkraft.

  Hobbys: Wandern, Laufen, Skifahren

  Lieblingsgetränk: je nach Anlass, aber viel Wasser

  Lieblingsgericht: Brat’l, Fisch

   Zuletzt habe ich gelesen: “Der letzte Satz” von Robert Seethaler

  Am liebsten höre ich Musik: Bruckner, Mahler, Parov Stelar, Robbie Williams

  Lieblingsfilm/-serie: alle James Bond-Filme

 Das kann ich gut: entscheiden

 Das liegt mir nicht: langes Warten

 Oberösterreich in 3 Worten: menschlich, mutig, fleißig

 Liebster oö. Dialektausdruck: dahoam

 Mein persönlicher Beitrag zum Klimaschutz: bewusster Umgang mit Wasser, regionaler Einkauf und   möglichst kein Plastik

Meine Vision für 2050: Oberösterreich ist als Land der Möglichkeiten eine europäische Spitzenregion sowie lebens- und liebenswerte Heimat.

  • Volksschule in Linz-Harbach
  • Gymnasium der Jesuiten Linz
  • 1985 Matura am Kollegium Aloisianum Linz
  • 1990 Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz
  • ab 1990: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich
  • Jänner 1992 bis Ende 1997: Mitarbeiter im ÖVP Landtagsklub
  • 1998 bis 2001: Bildungsabteilung beim Amt der Oö. Landesregierung
  • 24. Oktober 1991 bis 5. November 1997: Mitglied des Linzer Gemeinderates
  • 31. Oktober 1997: Landtagsabgeordneter
  • 1992 bis 2001: Landesobmann der Jungen ÖVP Oberösterreich
  • 2001 bis 2009: Mitglied des Linzer Gemeinderates und Klubobmann sowie Geschäftsführer der ÖVP Oberösterreich
  • 2008 bis 2015: Landesobmann des Oö. Familienbundes
  • 2009 bis 2015: Klubobmann der OÖVP im Oö. Landtag
  • 2015 bis 2017: Landeshauptmann-Stellvertreter
  • seit 1. April 2017: Obmann der ÖVP OÖ
  • seit 6. April 2017: Landeshauptmann von Oberösterreich
  • seit 1. Juli 2017: ÖVP Bundesobmann-Stellvertreter

Neben den dem Landeshauptmann aus der Verfassung abgeleiteten Rechten sowie den ihm als Vorstand des Amtes der Oö. Landesregierung vorbehaltenen Aufgaben (Aufgabenbereich des inneren Dienstes)

  • Aufgabengruppe Finanzen, ausgenommen
    • die Beteiligungen des Landes an allen Kapital- und Personengesellschaften, sowie an jenen Genossenschaften, die ihre Geschäftstätigkeit im Bereich des Wohnungs- und Siedlungswesens haben

Erstellung des Landesvoranschlages einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung unter Mitbeteiligung des für Wirtschaft zuständigen Mitglieds der Landesregierung

  • Aufgabengruppe Hochbau
  • Augabengruppe Justitiariat
  • Aufgabengruppe Kultur
  • Aufgabengruppe Kultus
  • Aufgabengruppe Landesanstalten und -betriebe, ausgenommen
    • die Landesgüter und -forste sowie die sonstigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Landes,
    • die Landes-Sonderschulen,
    • die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen,
    • die Berufsschulen sowie
    • die Sonstigen Schulen des Landes
  • Aufgabengruppe Personal-Objektivierung
  • Aufgabengruppe Personalrechtsangelegenheiten
  • Aufgabengruppe Presse
  • Aufgabengruppe Sonstige präsidielle Angelegenheiten, ausgenommen
    • die Allgemeinen Angelegenheiten der Frauen in der Gesellschaft; Koordination sowie
    • die Kinder- und Jugendanwaltschaft
  • Aufgabengruppe Statistik
  • Aufgabengruppe Verfassungsdienst

spezielle legislative Angelegenheiten der Landesgesetzgebung und die Kundmachung von Verordnungen sowie von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG unterstehen dem jeweils fachlich zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung ausgenommen die Europäische Integration – generelle Information

  • Aus der Aufgabengruppe Agrarische Angelegenheiten die Entwicklungszusammenarbeit im Ausland
  • Aus der Aufgabengruppe Bildung und Gesellschaft die Jugendbetreuung und -förderung, ausgenommen der Jugendschutz
  • Aus der Aufgabengruppe Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, Feuerwehrwesen und Zivildienst
    • das Krisenmanagement des Landes (KRIMA),
    • die Notstandsmaßnahmen der Landesregierung gemäß Art. 97 Abs. 3 und 4 B-VG,
    • die Notstandsmaßnahmen des Landeshauptmanns gemäß Art. 102 Abs. 5 B-VG sowie
    • die Übergeordnete Koordinierung der Teilbereiche der Umfassenden Landesverteidigung, soweit sie nicht die Koordinierung der Zivilen und Geistigen Landesverteidigung sowie die Verbindung zu den militärischen Dienststellen betrifft
  • Aus der Aufgabengruppe Soziales
    • die Entscheidung über die Zuerkennung von Pflegegeld an Bezieherinnen und Bezieher einer Pension nach dem Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, dem Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz und dem Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz sowie
    • die Opferinteressenvertretung
  • Aus der Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land die Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen (Geldleistungen), soweit dafür im Referat Mittel zur Verfügung stehen