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Kompetenzbereinigung: LH Stelzer erfreut über ersten großen Schritt

In einem Bundesstaat ist es so wie im Leben. Das Gute sollten wir beibehalten, was sich jedoch überlebt hat, müssen wir modernisieren. Heute haben wir einen ersten großen Schritt hin zu einem modernen Staatsaufbau gemacht, der auch ein klares Bekenntnis zu einem modernen Föderalismus beinhaltet“, zeigt sich Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer über das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kompetenzbereinigung erfreut.

LH Stelzer ist neben Wiens Bürgermeister Michael Ludwig und den Landeshauptleuten Günther Platter (Tirol) und Hans Niessl (Burgenland) Ländervertreter in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kompetenzbereinigung.

In dieser konnten heute neun der zwölf Kompetenzen aus dem Artikel 12 (Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung) der Bundesverfassung neu zugeordnet werden, aber auch die Einigung gefunden werden, antiquierte wechselseitige Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern abzuschaffen. So gibt es etwa noch ein Zustimmungsrecht des Bundes bei der Bestellung von Landesamtsdirektoren oder die Möglichkeit, dass Länder Einsprüche bei Änderung der Gerichtssprengel einlegen. Fallen sollen auch die Zustimmungsrechte des Bundes zu Landesgesetzen, durch die die Behördenorganisation der allgemeinen staatlichen Verwaltung in den Ländern geändert wird, aber auch das Zustimmungsrecht zu einem Landesgesetz, mit dem Städten ein eigenes Statut verliehen wird.

Die heutige Einigung sieht auch vor, dass die Kinder- und Jugendhilfe gänzlich in die Kompetenz der Länder fallen soll. Hier wollen die Bundesländer das bisherige Schutzniveau über eine Bund-Länder-Vereinbarung (Art. 15a B-VG Vereinbarung) sicherstellen. Die drei noch offenen Kompetenzbereiche des Artikel 12 (Armenwesen, Krankenanstalten und Elektrizitätswesen) sollen bis zum Frühjahr des nächsten Jahres geklärt werden. Erfreulich sei auch, so der Landeshauptmann, dass die verfassungsrechtlichen Schranken für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Bezirkshauptmannschaften und Magistraten, bei deren Umsetzung Oberösterreich aufgrund des Bundesverfassungsgesetzes erst kürzlich an die Grenzen des rechtlich Möglichen gestoßen ist, fallen sollen.

„Auch wenn noch ein gutes Stück Weg vor uns liegt, haben wir heute ein wichtiges Etappenziel erreicht. In den letzten Jahrzehnten wurde viel von Bundesstaatsreformen gesprochen, geändert hat sich jedoch kaum etwas. Denn in der Vergangenheit wurde um jede Kompetenz wie am Basar gefeilscht, heute haben wir uns angesehen, welche Gebietskörperschaft was besser, schneller und effizienter erledigen kann. Das ist der neue, erfrischende und Erfolg bringende Zugang in dieser Diskussion“, so LH Stelzer und betont: „Ich bin zuversichtlich, dass uns noch ein weiterer Wurf gelingen wird und wir den Kompetenzdschungel zur Gänze lichten werden. Wir Länder werden weiterhin starke und verlässliche Reformpartner sein.“

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