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Oberösterreich gleicht Mund-Nasenschutz-Pflicht an Österreich-Vorgaben an

Oberösterreich gleicht Mund-Nasenschutz-Pflicht
an Österreich-Vorgaben an

Zum Corona-Ampel-Start einheitliche Ausgangslage schaffen

Die erneute Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes in bestimmten öffentlichen Bereichen wurde in Oberösterreich Anfang Juli eingeführt. Aufgrund der damaligen Infektionszahlen hat Oberösterreich an der im Vergleich zum Bund strengeren Maskenpflicht festgehalten. Zum Start der künftig österreichweit einheitlichen Risiko- und Maßnahmenregelung durch das Corona-Ampelsystem und nach Prüfung durch die Expert/innen des Landes, übernimmt Oberösterreich mit Freitag, 28. August, die Bundesvorgaben.

„Die strengere Regelung in Bezug auf das Tragen des Mund-Nasenschutzes in Oberösterreich war, besonders im Hinblick auf die Entwicklungen der Infizierten-Zahlen in den vergangenen Wochen, ein wichtiger Schritt. Mit Start der Corona-Ampel soll künftig in ganz Österreich klar sein, welches Risiko und – damit verbunden – welche Maßnahmen in welchem Gebiet gültig sind. Für eine österreichweit gleiche Ausgangsbasis ist man mit den Experten des Corona-Boards übereingekommen, ab 28. August die Bundes-Regelungen zum Tragen des Mund-Nasenschutzes auch in Oberösterreich zu übernehmen“, betonen Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander. „Damit das Ampelsystem, die damit verbundene Risiko-Einstufung und dementsprechende Maßnahmen funktionieren, ist es sinnvoll, eine bundesweit gleiche Ausgangslage zu schaffen.“

 

In den Amtsgebäuden der oberösterreichischen Landesverwaltung wird es in Zonen mit hoher Kund/innenfrequenz und Parteienverkehr sowie Bereiche, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (z. B. Liftanlagen) für Besucher/innen und Mitarbeiter/innen eine Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes geben. „Gemeinsam mit Hände-Hygiene und Abstand halten ist der Mund-Nasen-Schutz als Schutz vor Coronainfektionen wirksam und leicht umsetzbar. Der Übergang zur österreichweiten Regelung ist aus epidemiologischer Sicht nun gut vertretbar. Die Maske kann bzw. soll aber – unabhängig von der gesetzlichen Regelung – immer dann getragen werden, wenn der nötige Abstand zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann“, begründet Tilman Königswieser, Mitglied im Corona-Board, die Einschätzung der Experten.

Bislang galt in Oberösterreich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes in allen öffentlich zugänglichen Räumen, Geschäften und Lokalen. Ab 28. August ist der Mund-Nasenschutz nur mehr in folgenden Bereichen verpflichtend:

  • Öffentliche Verkehrsmittel und Taxis
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
  • In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
  • In Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden
  • Im Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei)
  • In Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln
  • In Bankfilialen
  • In Postfilialen sowie bei Postpartnern
  • Bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind
  • Bei Demonstrationen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann
  • In Amtsgebäuden der oberösterreichischen Landesverwaltung (in Zonen mit hoher Kund/innenfrequenz bzw. Parteienverkehr und wo Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.)

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