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LH Stelzer/LR Achleitner: Entbürokratisierung bringt noch mehr Tempo für Energiewende in OÖ

Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer/Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner: „Das beste Verfahren ist gar kein Verfahren – Deregulierungsmaßnahmen bringen Doppelnutzen: Errichtung Erneuerbare- Energie-Anlagen wird erleichtert & Verwaltungsaufwand wird verringert“

„Gerade in Oberösterreich wird die Energiewende erfreulicherweise breit mitgetragen – von Privathaushalten über Gemeinden, Institutionen und Vereinen bis hin zu Unternehmen. Unser Bundesland ist ein Vorreiter beim Umstieg auf erneuerbare Energien und will hier das Tempo noch weiter erhöhen. Daher sollen in der morgigen Sitzung des Oö. Landtages eine Reihe von Deregulierungsmaßnahmen beschlossen werden, die die Errichtung von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Stromerzeugung erleichtern und damit beschleunigen sollen“, kündigen Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner an. „Für Oberösterreichs Landesverwaltung gilt schon längst: Das beste Verfahren ist gar kein Verfahren. Deshalb läuft auch gerade ein Schlankmacherprogramm, bei dem alle Gesetze und Verordnungen durchforstet werden. Entbürokratisierung und Deregulierung sollen auch im Energiebereich vorangetrieben werden. Damit wird nicht nur die Energiewende weiter beschleunigt, sondern auch die Landesverwaltung entlastet“, unterstreichen Landeshauptmann Stelzer und Landesrat Achleitner.

„Oberösterreich war das erste Bundesland, das mit der schrittweisen Genehmigungsfreistellung die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen erleichtert hat. Diese Vorreiterrolle wird jetzt weiter fortgesetzt: Bisher waren Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, Parkplätzen und versiegelten Flächen nur bis zu einer Leistung von 1 Megawatt bewilligungsfrei. Diese Freistellung wird nun auch auf diese PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 Megawatt ausgeweitet“, erklären Landeshauptmann Stelzer und Landesrat Achleitner.

„Stromspeicher sind ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende. Sie erhöhen einerseits den Eigenversorgungsgrad und entlasten zum anderen die Stromnetze. Daher soll die Errichtung von Stromspeichern bis zu einer netzwirksamen Leistung von 1 Megawatt Leistung künftig energierechtlich bewilligungsfrei sein“, so LH Stelzer und LR Achleitner.

Weitere Deregulierungsmaßnahmen im Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz sowie im Oö. Starkstromwegegesetz:

  • Freistellung von elektrischen Leitungsanlagen zur Energieableitung bei Erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen
  • Für Windkraftanlagen, PV-Anlagen und thermische Solaranlagen, bei denen durch die jüngste Novelle der Oö. Bauordnung die baurechtliche Anzeigepflicht entfallen ist, soll es auch im Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz keine neue Bewilligungspflicht geben.

Weiters werden auch auf Basis der geltenden gesetzlichen Bestimmungen Maßnahmen geprüft, die eine schnellere und effizientere Überprüfung von errichteten Anlagen sicherstellen soll. Ziel ist es, den Aufwand für alle Beteiligten zu reduzieren und eine beschleunigte Abwicklung zu ermöglichen.

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