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LH Stelzer/LH-Stv. Haimbuchner: Oberösterreich startet „Digitalisierung“ seiner Landesgesetze

Ziel ist, die Voraussetzungen zu schaffen, um komplette Verfahren online – und damit rascher und einfacher – abwickeln zu können. Damit geht das Land OÖ bundesweit voran.

 

Das Land Oberösterreich wird sämtliche Landesgesetze „digital fit“ machen. Dies geschieht im Rahmen der Umsetzung des sogenannten „Oö. Digitalisierungsgesetzes 2023“. Im ersten Umsetzungsschritt sollen insbesondere landesrechtliche Bestimmungen im Bereich des Anlagenverfahrens „digital-transformiert“ werden. Das Land OÖ geht in dieser Form bundesweit voran mit dem Ziel, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um komplette Verfahren – beginnend mit der Einreichung bis zum Bescheid – online abwickeln zu können.

 

Ein entsprechender Entwurf des „Oö. Digitalisierungsgesetzes 2023“ geht bereits nächste Woche in Begutachtung und soll danach als Regierungsvorlage in den Landtag eingebracht werden. Nach dem erforderlichen Beschluss im Oö. Landtag soll das Gesetz am 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Mit dieser Offensive startet Oberösterreich als eines der ersten Bundesländer Österreichs die „Digitalisierung“ seiner Landesgesetze.

 

„Wir wollen die Chancen der Digitalisierung in Oberösterreich auf allen Ebenen nutzen. Mit digitalen, zeitlich unabhängigen Amtswegen soll es in Zukunft noch schneller und einfacher sein, Verfahren abwickeln zu können oder Zugang zu Leistungen des Landes zu erhalten. Mit der Digitalisierung-Offensive im Bereich der Landesgesetze schaffen wir die Voraussetzungen dafür“, betonen Landeshauptmann Thomas Stelzer und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner.

 

Im Zuge des Digitalisierungsgesetzes sollen folgende Landesgesetze geändert werden:

Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001

Oö. Aufzugsgesetz 1998

Oö. Bauordnung 1994

Oö. Bautechnikgesetz 2013

Oö. Bodenschutzgesetz 1991

Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006

Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Oö. Starkstromwegegesetz 1970

Oö. Straßengesetz 1991

Oö. Umweltschutzgesetz 1996

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