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Landeshauptmann Stelzer und Bildungs-Landesrätin Haberlander begrüßen Einführung der Deutschklassen und stellen klar: „Bund darf Länder nicht auf Kosten sitzen lassen“

Landeshauptmann Stelzer und Bildungs-Landesrätin Haberlander begrüßen Einführung der Deutschklassen und stellen klar:

„Bund darf Länder nicht auf Kosten sitzen lassen“

 

„Natürlich ist die Einführung von Deutschklassen eine sinnvolle Maßnahme. Unsere gemeinsame Sprache ist nicht nur der Schlüssel zur gelungen Integration, sondern auch Grundlage für eine erfolgreiche Ausbildung“, so Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer. „Aber es kann nicht sein, dass uns der Bund auf den Kosten sitzen lässt. Hier geht es um Mehrkosten für Oberösterreich von bis zu acht Millionen Euro, da geht es ja nicht um ‚Peanuts‘. Wenn der Bund als zuständige Gebietskörperschaft beschließt, dass Deutschklassen kommen sollen, dann muss er auch für den nächsten Schritt bereit sein und für die finanziellen Folgen aufkommen.“

Zustimmung zur Einführung von Deutschklassen, aber auch zur Forderung nach einer  finanziellen Abgeltung der Mehrkosten durch den Bund kommt von Bildungs-Landesrätin Mag.a Christine Haberlander: „Um am Unterricht teilhaben zu können, ist das Beherrschen der deutschen Sprache unumgänglich. Durch die gezielte Förderung in den Deutschklassen soll den Schülerinnen und Schülern rasch ermöglicht werden, am Regelunterricht teilzunehmen. Laut ersten Berechnungen fallen für das Land Oberösterreich bis zu acht Millionen Euro mehr an Kosten an.  Zur Umsetzung dieser Maßnahmen fordern wir vom Bund eine Kostendarstellung und die Übernahme der entstehenden Mehrkosten“ so Haberlander.

Aus den Erläuterungen zum vorliegenden Gesetzesentwurf ist ersichtlich, dass es ab dem Schuljahr 2018/19 österreichweit ca. 34.100 Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderbedarf an allgemein bildenden Pflichtschulen geben wird. Angesichts dieser Schülerzahlen ist offenkundig, dass im Fall der Einrichtung von Deutschförderklassen ein enormer zusätzlicher Bedarf an Lehrpersonal entstehen wird.

Für den Fall der Verwirklichung des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist für das Land Oberösterreich konkret von einem zusätzlichen Personalaufwand von bis zu knapp 200 Dienstposten auszugehen.

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