Aktuelles.

Ehrenamtsbonus im OÖ Landesdienst kommt!

Ab November werden bei Auswahlverfahren für einen Arbeitsplatz im oberösterreichischen Landesdienst ehrenamtliche Tätigkeiten, die lebensrettenden Hilfsmaßnahmen in Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dienen, besonders berücksichtigt. Das betrifft zum Beispiel Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder Sanitäter/innen beim Roten Kreuz, aber auch andere Organisationen wie etwa die Berg- und Flugrettung.

Wenn ein Auswahlverfahren ergibt, dass zwei oder mehrere Bewerber/innen gleichermaßen für eine Position qualifiziert sind, wird der Ehrenamtsbonus schlagend. Das heißt die Bewerberin bzw. der Bewerber mit dem ehrenamtlichen Engagement in den genannten Anforderungen – also eine ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich lebensrettender Hilfsmaßnahmen – kommt zum Zug. Die Bewerber/innen müssen ihr ehrenamtliches Engagement  durch eine aktive Mitgliedschaft nachweisen und eine Bestätigung vorlegen, dass sie im Bereich der lebensrettenden Tätigkeiten tätig sind.

Der Ehrenamtsbonus gilt vorerst für Personalaufnahmen im Landesdienst, sollte aber in weiterer Folge auch auf die Gemeinden ausgedehnt werden.

„In der Politik wird seit Jahren davon gesprochen, dass ehrenamtliche Arbeit etwas Wert sein muss. Mit dem neuen Ehrenamtsbonus reden wir nicht nur davon, sondern handeln auch. Der Ehrenamtsbonus ist ein deutliches Ausrufezeichen, dass sich ehrenamtliches Engagement für unsere Mitmenschen auszahlt“, berichtet Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Thomas Stelzer als das zuständige Regierungsmitglied für rund 20.000 Landesbedienstete. Zufrieden zeigt sich auch der Vorsitzende des Personalbeirates, Landtagsabgeordneter Wolfgang Stanek: „Der Ehrenamtsbonus ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Bereits in der Vergangenheit habe man für Mitarbeiter/innen, die Mitglieder in einer freiwilligen Feuerwehr sind, besondere Regelungen getroffen, um das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen. So gibt es etwa Sonderurlaub für Soforteinsätze, Katastrophenfälle oder für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen. „Gerade als öffentlicher Dienstgeber müssen wir mit gutem Beispiel vorangehen“, so LH-Stv. Stelzer.

Diesen Beitrag teilen

Weitere Themen