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Zusammenarbeit der Bezirkshauptmannschaften mit den Magistraten der Statutarstädte startet

 

Kompetenzen bündeln – Effektivität steigern: Kooperationen beginnen mit 1. Februar 2019

Bei seiner Regierungserklärung im April 2017 hat Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer in einem ersten Schritt angekündigt, die Bezirksverwaltungsbehörden der drei Statutarstädte Linz, Wels und Steyr und der jeweils benachbarten Bezirke Linz-Land, Wels-Land und Steyr-Land noch kundenfreundlicher und kostengünstiger gestalten zu wollen.

Mit 1. Februar startet nun die Kooperation zwischen den Bezirkshauptmannschaften und den jeweiligen Magistraten. Es werden Tätigkeitsbereiche von der einen Behörde an die andere übergeben: Die Qualitätsverbesserung für die Bürgerinnen und Bürger, eine Effektivitäts- bzw. Effizienzsteigerung und damit der wirksamere Einsatz öffentlicher Mittel sind der Effekt dieser Kooperationen.

„Die Kompetenzbündelung und engere Kooperation der Bezirkshauptmannschaften ist eines unserer zentralen Projekte. Bürgerkontakte sind wichtig, um als Kontakt, Berater und Beschleuniger in den Regionen und Bezirken zu sein. In Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung sollte man jedoch jene Arbeitsbereiche zusammenfassen, in denen man Kompetenzen bündeln kann. Wir überprüfen laufend, ob die öffentlichen Strukturen noch auf der Höhe der Zeit sind.“, erklärt Landeshauptmann Stelzer.

In den anlaufenden Kooperationen wird die Zusammenarbeit in gewissen Bereichen forciert, so exemplarisch bei der Integration und Migration. Die Magistrate Wels und Steyr übertragen beispielsweise ihre Tätigkeitsbereiche im Forst- und Naturschutzrecht auf die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde, die Bezirksverwaltungsbehörden unter anderem die Bereiche im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz auf die Statutarstädte.

„Mit der engen Kooperation der Bezirksverwaltungsbehörden Wels und Steyr haben wir einen wichtigen Schritt gesetzt. Wer die Effizienz im Bereich der Verwaltung steigert, der trägt auch zur Attraktivierung des Standortes bei. Die Bezirksverwaltungsbehörden leisten großartige Arbeit, die nicht ersetzt oder gestrichen werden kann und soll. Kompetenzbündelungen bringen eine Steigerung der Qualität mit sich und das führt zu besseren, einfacheren und schnelleren Verfahrensabläufen für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner.

„Eine Verschlankung der Vorschriften, eine Beseitigung von Doppelgleisigkeiten und einfachere sowie raschere Verfahrensabwicklung verbessert die Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Linzer Wirtschaft. Diese Kooperationen zwischen den Bezirkshauptmannschaften und den jeweiligen Magistraten ist aus meiner Sicht der erste Schritt. Wir sollten uns weiter für gesetzliche Änderungen einsetzen, damit eine noch engere Zusammenarbeit und damit ein Abbau von Bürokratie möglich wird“, ist der Linzer Bürgermeister MMag. Klaus Luger überzeugt.

 

Bürgermeister der Stadt Wels Dr. Andreas Rabl: „Die Kooperation zwischen Linz, Steyr und Wels ist ein wichtiger Schritt, um die Verwaltung zu optimieren und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Es werden Verwaltungsschritte eingespart und Kompetenzen gebündelt. Für jede Bezirksbehörde wurde ein individuelles Modell gefunden, um die Kapazitäten der Stadt Wels optimal auszuschöpfen.“

“Die Stadt Steyr hat sich in den gemeinsamen Kooperationsprozess intensiv eingebracht. Die erzielten Ergebnisse stellen zwar keinen großen, rechtlich nicht möglichen Wurf dar, sind aber eine sinnvolle Entflechtung und Vereinfachung im Verwaltungsbereich“, so der Bürgermeister der Stadt Steyr Gerald Hackl.

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