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Unter gewissen Voraussetzungen sollen ab frühestens 4. Mai wieder Besuche in den oö. Alten- und Pflegeheimen und ChG-Wohneinrichtungen ermöglicht werden

Seit 13. März 2020 gilt auf Grund der Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit COVID-19 ein Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen und ChG-Wohneinrichtungen in Oberösterreich. Unter bestimmten Bedingungen sollen nun frühestens ab 4. Mai 2020 wieder Besuche ermöglicht werden. Der tatsächliche Beginn wird vom jeweiligen Heim abhängig von den organisatorischen Vorkehrungen individuell festgelegt.
 
Das Besuchsverbot war wichtig und richtig, um unsere die Bewohnerinnen und Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen und in den ChG-Wohneinrichtungen zu schützen. Dies hat weiterhin gemeinsam mit den Vorkehrungen für das Personal oberste Priorität. Wir wissen aber, dass neben der körperlichen Gesundheit auch das seelische Wohlbefinden sehr wichtig ist. Dazu gehören ganz besonders die Besuche von Menschen, die jemanden nahe stehen. Daher haben wir uns entschlossen, dass wir dort, wo es keine Verdachtsfälle oder Erkrankungen gibt, eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten von Angehörigen ermöglichen“, erklären Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.
 
Dort wo es möglich ist, soll die Kontaktaufnahme nach wie vor über Telefon oder Videotelefonie erfolgen. In begründeten Einzelfällen kann die Leitung der Einrichtung aus besonders berücksichtigungswürdigen Umständen (zum Wohle der Bewohner/in und sofern es deren Gesundheitszustand erlaubt) vereinzelt Besuche zulassen. Diese sind ausschließlich nach Vereinbarung mit der zuständigen Leitung der Einrichtung möglich.
 
Die Abteilung Soziales hat in Abstimmung mit den Expertinnen und Experten des Krisenstabes des Landes Oberösterreich und auf Basis der Empfehlungen des Sozialministeriums gewissenhaft klare Empfehlungen erarbeitet, die bei Besuchen einzuhalten und von der Leitung der Einrichtung umzusetzen sind. Wir wollen den größtmöglichen Schutz gewährleisten aber gleichzeitig Besuche ermöglichen“, erklären Stelzer und Gerstorfer und bitten bereits jetzt alle Besucher/innen, diese Regelungen bei Besuchen zum Schutz aller in den Einrichtungen genau einzuhalten und auch gegenüber den Einrichtungen Verständnis zu zeigen, dass die Besuche geordnet und in einem entsprechenden Rahmen erfolgen müssen.
 
Die Empfehlungen sehen vor:
 
·                    Besuche sind nur in einem definierten Besuchsbereich vorgesehen.
·                    Die Anzahl der Besucher/innen pro Bewohner/in pro Besuch ist in Hinblick auf die Empfehlung des Bundes zu beschränken. Vorrangig sollen engere Angehörige den/die Bewohner/in besuchen.
·                    Besucher, die Symptome einer Infektionskrankheit aufweisen, sind vom Besuch ausgeschlossen. Jede Besucher/in hat schriftlich zu bestätigen, dass sie/er nicht an COVID-19 erkrankt ist, keine COVID-19-Kontakte hatte und zum Zeitpunkt des
            Besuchs auch keine Symptome hat.
·                    Besucher/innen werden berührungslos und in Begleitung einer/s Mitarbeiter/in in den Besuchsbereich begleitet. Zum Schutz der Bewohner/in ist ein direkter körperlicher Kontakt nicht möglich und der Abstand muss mindestens einen Meter betragen.
·                    Um einer Abstandsregelung von einem Meter nachzukommen, sind Barrieren aufzubauen, beispielsweise durch Tische zwischen Besucher- und Bewohnerbereich.
·                    Für Besuche im Außenbereich gelten dieselben Kriterien. Auch hierbei sind mit Hilfsmittel abgegrenzte Bereiche zu schaffen, um damit jedenfalls einen ein Meter Abstand einzuhalten.
·                    Es wird empfohlen die Besuchsdauer je nach der in der Einrichtung zur Verfügung stehenden Ressourcen zeitlich zu befristen.
·                    Besucher/innen müssen im Eingangsbereich eine Hände-Desinfektion durchführen und permanent einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
 
 
Viele Menschen haben große Sehnsucht ihre Liebsten insbesondere im Lichte des nahenden Muttertages wieder zu besuchen. Hier wollen wir mit Hausverstand und auch im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohnern die Freude eines Besuches von nahestehenden Menschen ermöglichen“, so der Landeshauptmann und die Soziallandesrätin abschließend.

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