Aktuelles.

Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen für Pflegekräfte im Gesundheits- und Pflegebereich

  • Grundsatzeinigung am 15. Juli abgeschlossen
  • zwischen dem Land Oberösterreich, Städtebund, Gemeindebund
  • sowie den Gewerkschaften öffentlicher Dienst, der Gewerkschaft für Gemeindebedienstete – Younion; der Gewerkschaft „vida“ und der Gewerkschaft für Privatangestellte – gpa
  • Gesamtkosten 33,7 Mio. Euro jährlich (22,6 Mio. Euro für Gehälter und 11,1 Mio. Euro für bessere Rahmenbedingungen) plus einmalig 0,8 Mio. Euro für Pflegepaket 2015 aus dem ChG Bereich
  • die Kosten teilen sich Land und Gemeinden je zur Hälfte

Zwei große Punkte in die investiert wird, für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege in den Krankenhäusern, in den Alten- und Pflegeheimen, in den mobilen Diensten und Mitarbeiter/innen, die Leistungen nach dem Chancengleichheitsgesetz erbringen. Betrifft nicht Einrichtung der SV-Träger (AUVA und PVA).

Gehaltspaket für Dipl. Krankenpflegekräfte, Hebammen und klin. Sozialarbeiter/innen

Neben dem umfassenden Gehaltspaket im Jahr 2015 werden nun die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und damit auch auf die gestiegenen Herausforderungen für Dipl. Pflegekräfte, Hebammen und klin. Sozialarbeit/innen im Gehalt berücksichtigt. Es soll für diese Berufsgruppen eine Verbesserung um eine halbe bis eine ganze Funktionslaufbahn erfolgen.

Bsp Besoldung neu Grundgehalt inkl. Pflegezuschlag Gehaltsstufe 7 Gehalt aktuell Gehalt neu mit Erhöhung Monatliche Differenz in Euro
DGKP – normal 3.059 3.228 169
DGKP – Spezialgebiet 3.228 3.324 97
DGKP – GuKG spez. 3.228 3.421 194
Kreiszimmerhebammen 3.228 3.421 194
Hebammen 3.059 3.228 169
klin. Sozialarbeiter 3.145 3.311 166

Davon profitieren ca. 13.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Eine Einigung konnte auch in der Einreihung des neuen Berufs der Pflegefachassistenz erzielt werden. Die Einreihung soll in der Funktionslaufbahn LD 18 bzw. bei künftiger Kompetenzerweiterung in LD 17 erfolgen, ein Pflegezuschlag von 220 Euro wird zusätzlich gewährt (Beispiel bei Gehaltsstufe 7 zB zukünftig € 2.727 bzw. € 2.856).

Entlastungen der Pflegekräfte durch verbesserte Arbeitsbedingungen

  • In den Alten- und Pflegeheimen ab 60 Betten wird ein zweiter Nachtdienst eingerichtet.
  • Die Abgeltungen für kurzfristiges Einspringen soll deutlich verbessert werden.
  • Unterstützung in den Alten- und Pflegeheimen durch zusätzliches Hilfspersonal im Ausmaß von zusätzlich 2 % vom Mindestpersonalschlüssel.
  • Verbesserte Abgeltung der Anwesenheitsbereitschaft in den Krankenhäusern
  • Arbeitszeitverkürzung in den Alten- und Pflegeheimen für das Pflegepersonal durch Vereinheitlichung in allen Heimen durch die sog. „40igstel“ Regelung von derzeit 40 Wochenstunden auf eine annähernd 39 Stundenwoche.
  • Bei Teilzeitbeschäftigten im Pflegebereich wird ein Recht auf Vollzeitbeschäftigung in einer gleichwertigen Verwendung verankert.
  • Keine Gehaltsdifferenzen zwischen öffentlichen Dienst und Einrichtung auf Kollektivvertragsbasis durch Verankerung in einer gesetzliche Grundsatzbestimmung; vereinzelte Differenzen aus dem Pflegepaket 2015 werden durch eine Einmalzahlung im ChG-Bereich abgegolten.

Die Umsetzung aller Punkte soll mit 1. Februar 2021 erfolgen.

Bild zur Aussendung (Bildnachweis: Land OÖ/Max Mayrhofer)

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