Bundesverwaltungsgericht prüft UVP-Bescheid
Das Projekt für den Neubau der Donaubrücke bei Mauthausen wurde im Juli 2022 zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht. Am 22. Februar 2024 haben die zuständigen Behörden den positiven Bescheid erlassen. Aufgrund von Beschwerden hat das Bundesverwaltungsgericht die UVP-Genehmigungen geprüft. Für die Menschen in der Region, die tagtäglich die Donau queren müssen, bleibt das Stauszenario rund um die Donaubrücke Mauthausen noch länger bestehen, denn das Gericht hat den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung als Behördenbescheid aufgehoben. Der Baustart der Neuen Donaubrücke Mauthausen ist in weite Ferne gerückt.
Nachdem mehrere Beschwerden aus beiden Bundesländern fristgerecht Anfang April bei den UVP-Behörden der Länder OÖ und NÖ eingebracht wurden, erfolgte die Beschwerdevorlage (Übergabe) an das Bundesverwaltungsgericht Wien (BVwG). Dieses hat als erste Instanz für Beschwerden gegen einen UVP-Bescheid die Rechtmäßigkeit des Bescheids und die Argumente der Beschwerdeführer geprüft. Das BVwG hat den Spruchpunkt aus dem UVP-Bescheid zur Aberkennung der aufschiebenden Wirkung aufgehoben.
„Ein gut ausgebautes Straßennetz ist für den Arbeits- und Wirtschaftsstandort Oberösterreich besonders wichtig. Die heutige Nachricht ist eine schlechte für den Wirtschaftsstandort und geht letztlich zu Lasten der Bevölkerung“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.
„Das ist eine schmerzhafte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshof – für viele Landsleute, die täglich im Stau stehen, für unsere Betriebe, die unter den mühsamen Verkehrswegen leiden und auch für die Umwelt, weil mehr Staus auch mehr Umweltbelastungen mit sich bringen. Das ist für alle eine bittere Enttäuschung“, so Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.
„Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis. Für die Menschen vor Ort, die täglich auf eine funktionierende und leistungsfähige Infrastruktur angewiesen sind, bleibt die bittere Enttäuschung, dass sich der Baustart der neuen Brücke verzögert. Die Erkenntnis, dass die tägliche Mehrbelastung von ca. 350.000 bis 400.000 KFZ-km in der Region in der Zeit der Sperre der Bestandsbrücke, also zumindest 5 Monate, vom Bundesverwaltungsgericht als nicht gravierend eingestuft wurde, wiegt am heutigen Tag schwer“, unterstreicht Landesrat für Infrastruktur & Mobilität Mag. Günther Steinkellner.
„Wir bedauern die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Das ist ein schwerer Schlag für die Pendler und den Wirtschaftsstandort in der Region. Trotz der Gesetzesnovellen der letzten Jahre, die eine Beschleunigung großer Infrastrukturprojekte anstreben sollten, bleibt die gewünschte Wirkung aus. Es ist daher absehbar, dass sich der Baubeginn der Neuen Donaubrücke Mauthausen durch die Verzögerungen im Genehmigungsprozess erheblich verzögern wird“, so der Nö. Verkehrslandesrat LH-Stellvertreter Udo Landbauer.
Aufgrund des schlechten Zustands der bestehenden Brücke wäre es enorm wichtig gewesen, die Bauvorbereitungen parallel zum Verfahren voranzutreiben. Mit der Entscheidung des BVwG liegen die Vorbereitungsarbeiten auf Eis.
Donauquerung bei Mauthausen sicherstellen
Alle Sanierungs- und Sicherheitsmaßnahmen werden fortgeführt, um eine langfristige Totalsperre der Brücke zu vermeiden. Das Prüfintervall wurde erheblich verkürzt. Dadurch kann der Zustand der Brücke regelmäßig und umfassend überwacht werden. Neben den gezielten Sanierungen bleibt die seit März 2023 geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bestehen, um eine weitgehend unterbrechungsfreie Querung über die Donau in Mauthausen sicherzustellen.
Weitere Informationen auf der Website https://donaubruecke.at