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Entbürokratisierung der Bau- und Einrichtungsvorschriften für Oö. Kinderbetreuungseinrichtungen

„Der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen hat in Oberösterreich höchste Priorität. Nicht um irgendwelche Statistikwettbewerbe zu gewinnen sondern um den Eltern und ihren Kindern ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot geben zu können“, so Thomas Stelzer.

Oberösterreich investiert kräftig

Dieser politische Schwerpunkt lässt sich auch an den Investitionssummen ablesen: Im derzeit laufenden OÖ. Kindergartenbau-Finanzierungsprogramm befinden sich 277 Projekte mit Kosten von 93 Mio. Euro, im OÖ. Krabbelstubenbau-Finanzierungsprogramm 136 Projekte mit Kosten von 40,6 Mio. Euro und im Hortbau-Finanzierungsprogramm 38 Projekte mit Kosten von 17 Mio. Euro.

Dieser Ausbau ist zweifelsohne auch ein Konjunkturmotor, bringt regionale Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze. Weitere Investitionen werden ausgelöst, Arbeitsplätze gesichert und die regionale Wirtschaft nachhaltig gestärkt.

Das stärkste Motiv für diese Investitionsoffensive ist allerdings das Bestreben, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Eine gut ausgebaute Kinderbetreuung ermöglicht, dass Männer und Frauen ihren Berufsbedürfnissen nachgehen können.

Wobei für mich hier die Wahlfreiheit im Vordergrund steht,“ so Thomas Stelzer. „Das ist nicht Sache des Staates, sich hier einzumischen, das entscheiden die Familien selbst. Wir sind die Ermöglicher, die Familien sind die Entscheider“, so Stelzer.

In den letzten Jahren haben sich im Bereich der Einrichtung und Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen viele Vorschriften angesammelt, die sich immer wieder als Hemmschuh in dieser Investitionsoffensive erwiesen haben.

Um den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen nun in der tatsächlichen Abwicklung für die Rechtsträger und Gemeinden einfacher zu gestalten, hat sich LH-Stv. Mag. Thomas Stelzer zum Ziel gesetzt, die geltende Rechtslage zu vereinfachen. Oberstes Ziel der Novellierung der Bau- und Einrichtungsvorschriften für Kinderbetreuungseinrichtungen bleibt dabei die hohe Qualität der Kinderbetreuung und maximale Sicherheit für unsere Kinder.

Mit der gültigen Bau- und Einrichtungsverordnung für Kinderbetreuungs­einrichtungen, werden für Krabbelstuben, Kindergärten und Horte die Anforderungen an die Liegenschaft, das Raumerfordernis und die Ausstattung und Ausführung geregelt.

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2007 wurden innerstaatlich mit den OIB-Richtlinien die bautechnischen Bestimmungen vereinheitlicht und es hat zahlreiche sicherheitstechnische Entwicklungsschritte gegeben.

Folgende Ziele verfolgt die Überarbeitung der Verordnung:

  • Deregulierung und Vereinfachung
  • Flexiblere Nutzung der Räumlichkeiten in einer bestehenden Kinderbetreuungseinrichtung und dadurch Stärkung der Autonomie des Rechtsträgers
  • einfachere Nutzung bestehender, für die Kinderbetreuung geeigneter, Räumlichkeiten.

„Die Sicherheit unserer Kinder ist und bleibt oberstes Gebot. Die neue Verordnung macht da keine Abstriche. Mit der neuen Regelung können wir aber unkomplizierter, flexibler und effizienter agieren. Die Hauptstoßrichtung geht dahin, bestehende Bauten einfacher als Kinderbetreuungseinrichtung nutzen zu können.“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Thomas Stelzer.

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