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Jugendwohnheim Linz: Land OÖ kommt Empfehlung der Volksanwaltschaft nach

Veränderungsprozess zur Ausgliederung der Wohngruppen startet – kleinere Betreuungseinheiten sollen geschlossenes System ablösen

Im Sozialpädagogischen Jugendwohnheim Linz beginnt heute der Prozess der Ausgliederung und Dezentralisierung der Betreuungsangebote. Damit folgt das Land Oberösterreich einer Empfehlung der Volksanwaltschaft und der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe. „Wir wollen auch unter geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen die Voraussetzungen für eine gute Betreuung und Pädagogik schaffen, um den betroffenen Kindern, Jugendlichen und Müttern in ihrer schwierigen Lebenssituation zu helfen und Perspektiven zu eröffnen“, halten LH-Stv. Mag. Stelzer und LR Ing. Reinhold Entholzer fest.

(LK) Der Veränderungsprozess zur Ausgliederung der Wohngruppen des sozial- pädagogischen Jugendwohnheims Linz am Standort Linz-Wegscheid (kurz SPJWH Linz) und zur Neuordnung der Betreuungskapazitäten soll bis Ende 2017 abgeschlossen sein. „Damit öffnen wir auch – wie von Volksanwaltschaft und Kinder- und Jugendhilfe gefordert – dieses ‚geschlossene System‘ des Jugendwohnheims Linz, weil es den Ansprüchen einer modernen Sozialpädagogik einfach nicht gerecht werden kann“, erläutern gemeinsam die zuständigen oberösterreichischen Regierungsmitglieder LH-Stv. Mag. Thomas Stelzer und LR Ing. Reinhold Entholzer.

Ziel ist es, Jugendliche künftig bevorzugt in kleinen Wohnangeboten mit wenigen Wohnplätzen zu betreuen bzw. individuell passende und bedarfsgerechte  Betreuungsangebote zu ermöglichen. Schul- und Arbeitsangebote werden daher künftig räumlich getrennt vom Wohnstandort in Anspruch genommen.

Derzeit werden am Standort Linz-Wegscheid 20 Jugendliche betreut. Zudem verfügt das SPJWH über Werkstätten und eine Tagesstruktur sowie eine „Mutter-Kind-Gruppe“.  In Traun befindet sich eine weitere „bereits dislozierte“ Wohngruppe für neun Jugendliche, die in dieser Form daher auch bestehen bleiben soll.

Heute Nachmittag werden die betroffenen Jugendlichen und Mitarbeiter/innen vor Ort im SPJWH Linz über die geplanten Maßnahmen informiert. „Unsere klare Prioritätensetzung in diesem Prozess gilt den Jugendlichen, den Müttern mit ihren Kindern und den Mitarbeiter/innen. Wir werden diese bestmöglich unterstützen und niemand wird ohne passendes Nachfolgeangebot bleiben. Selbstverständlich gibt es auch keine Kündigungen von Mitarbeiter/innen“, halten die zuständigen Regierungsmitglieder fest.

Bis für jede Jugendliche und jeden Jugendlichen eine passende Perspektive für die weitere Betreuung gefunden ist, bleibt somit die Betreuung am Standort Linz aufrecht. Die individuellen Betreuungslösungen werden unter größtmöglicher Beteiligung der Jugendlichen und ihrer Eltern gemeinsam erarbeitet. Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendanwaltschaft stehen den Jugendlichen als Vertrauenspersonen zur Verfügung.

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