Über mich.
Landeshauptmann Thomas Stelzer
Geburtsdatum: 21.02.1967
Wohnort: Wolfern
Familienstand: verheiratet mit Bettina und Papa von zwei Kindern, Lukas und Lena.
Erlernter Beruf: Jurist
Diesen Berufswunsch hatte ich als Kind: Feuerwehrmann
Initialzündung für politisches Engagement: Kampf gegen Atomkraft.
Hobbys: Wandern, Laufen, Skifahren
Lieblingsgetränk: je nach Anlass, aber viel Wasser
Lieblingsgericht: Brat’l, Fisch
Zuletzt habe ich gelesen: “Der letzte Satz” von Robert Seethaler
Am liebsten höre ich Musik: Bruckner, Mahler, Parov Stelar, Robbie Williams
Lieblingsfilm/-serie: alle James Bond-Filme
Das kann ich gut: entscheiden
Das liegt mir nicht: langes Warten
Oberösterreich in 3 Worten: menschlich, mutig, fleißig
Liebster oö. Dialektausdruck: dahoam
Mein persönlicher Beitrag zum Klimaschutz: bewusster Umgang mit Wasser, regionaler Einkauf und möglichst kein Plastik
Meine Vision für 2050: Oberösterreich ist als Land der Möglichkeiten eine europäische Spitzenregion sowie lebens- und liebenswerte Heimat.
Schulbildung
- Volksschule in Linz-Harbach
- Gymnasium der Jesuiten Linz
- 1985 Matura am Kollegium Aloisianum Linz
- 1990 Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz
Berufliche / Politische Laufbahn
- ab 1990: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich
- Jänner 1992 bis Ende 1997: Mitarbeiter im ÖVP Landtagsklub
- 1998 bis 2001: Bildungsabteilung beim Amt der Oö. Landesregierung
- 24. Oktober 1991 bis 5. November 1997: Mitglied des Linzer Gemeinderates
- 31. Oktober 1997: Landtagsabgeordneter
- 1992 bis 2001: Landesobmann der Jungen ÖVP Oberösterreich
- 2001 bis 2009: Mitglied des Linzer Gemeinderates und Klubobmann sowie Geschäftsführer der ÖVP Oberösterreich
- 2008 bis 2015: Landesobmann des Oö. Familienbundes
- 2009 bis 2015: Klubobmann der OÖVP im Oö. Landtag
- 2015 bis 2017: Landeshauptmann-Stellvertreter
- seit 1. April 2017: Obmann der ÖVP OÖ
- seit 6. April 2017: Landeshauptmann von Oberösterreich
- seit 1. Juli 2017: ÖVP Bundesobmann-Stellvertreter
Zuständigkeiten und Aufgaben
Neben den dem Landeshauptmann aus der Verfassung abgeleiteten Rechten sowie den ihm als Vorstand des Amtes der Oö. Landesregierung vorbehaltenen Aufgaben (Aufgabenbereich des inneren Dienstes)
- Aufgabengruppe Finanzen, ausgenommen
- die Beteiligungen des Landes an allen Kapital- und Personengesellschaften, sowie an jenen Genossenschaften, die ihre Geschäftstätigkeit im Bereich des Wohnungs- und Siedlungswesens haben
Erstellung des Landesvoranschlages einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung unter Mitbeteiligung des für Wirtschaft zuständigen Mitglieds der Landesregierung
- Aufgabengruppe Hochbau
- Augabengruppe Justitiariat
- Aufgabengruppe Kultur
- Aufgabengruppe Kultus
- Aufgabengruppe Landesanstalten und -betriebe, ausgenommen
- die Landesgüter und -forste sowie die sonstigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Landes,
- die Landes-Sonderschulen,
- die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen,
- die Berufsschulen sowie
- die Sonstigen Schulen des Landes
- Aufgabengruppe Personal-Objektivierung
- Aufgabengruppe Personalrechtsangelegenheiten
- Aufgabengruppe Presse
- Aufgabengruppe Sonstige präsidielle Angelegenheiten, ausgenommen
- die Allgemeinen Angelegenheiten der Frauen in der Gesellschaft; Koordination sowie
- die Kinder- und Jugendanwaltschaft
- Aufgabengruppe Statistik
- Aufgabengruppe Verfassungsdienst
spezielle legislative Angelegenheiten der Landesgesetzgebung und die Kundmachung von Verordnungen sowie von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG unterstehen dem jeweils fachlich zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung ausgenommen die Europäische Integration – generelle Information
- Aus der Aufgabengruppe Agrarische Angelegenheiten die Entwicklungszusammenarbeit im Ausland
- Aus der Aufgabengruppe Bildung und Gesellschaft die Jugendbetreuung und -förderung, ausgenommen der Jugendschutz
- Aus der Aufgabengruppe Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, Feuerwehrwesen und Zivildienst
- das Krisenmanagement des Landes (KRIMA),
- die Notstandsmaßnahmen der Landesregierung gemäß Art. 97 Abs. 3 und 4 B-VG,
- die Notstandsmaßnahmen des Landeshauptmanns gemäß Art. 102 Abs. 5 B-VG sowie
- die Übergeordnete Koordinierung der Teilbereiche der Umfassenden Landesverteidigung, soweit sie nicht die Koordinierung der Zivilen und Geistigen Landesverteidigung sowie die Verbindung zu den militärischen Dienststellen betrifft
- Aus der Aufgabengruppe Soziales
- die Entscheidung über die Zuerkennung von Pflegegeld an Bezieherinnen und Bezieher einer Pension nach dem Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, dem Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz und dem Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz sowie
- die Opferinteressenvertretung
- Aus der Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land die Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen (Geldleistungen), soweit dafür im Referat Mittel zur Verfügung stehen