Bereits mit 4. Mai hat das Land Oberösterreich das bis dahin gültige Besuchsverbot in stationären Einrichtungen der Altenarbeit und der Behindertenhilfe gelockert. Seitdem sind Besuche unter der Einhaltung von Schutzmaßnahmen in einem ersten vorsichtigen Schritt wieder möglich.
Ergänzend dazu wurden nun auch die Regelungen für das Verlassen der Einrichtungen konkretisiert. „Es ist gut, dass wir aufgrund der anhaltend stabilen Situation in den stationären Pflege- und Wohneinrichtungen einen weiteren Schritt in Richtung Normalität setzen können“, betonen Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Seit dem 20. Mai 2020 gelten für das Verlassen von Einrichtungen folgende Vorgaben:
- Um die Rückverfolgung von Infektionsketten sicherstellen zu können, müssen der Einrichtungsleitung die geplanten Aktivitäten mitgeteilt werden.
- Die Bewohner/innen und externen Begleitpersonen sind in den allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen zum Umgang außerhalb der Einrichtungen (Abstand halten, Tragen von Mund-Nasenschutz etc.) zu unterweisen.
- Externe Begleitpersonen müssen bestätigten, dass keine Infektionskrankheiten oder COVID-19 Symptome vorliegen.
Die einzig risikoausschließende Maßnahme bei einer Rückkehr in die Einrichtung wäre, aus medizinischer Sicht, die Anordnung einer 14-tägigen Quarantäne.
Das ist in der Praxis den Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen nicht zumutbar. Mit den neuen Regelungen können an Stelle einer Isolation nach der Rückkehr auch andere, risikominimierende Maßnahmen, wie eine tägliche Temperaturkontrolle und engmaschige Beobachtung des Gesundheitszustandes sowie entsprechende Schutzvorkehrungen in den Wohnbereichen (z.B. das Tragen von Masken in den Allgemeinräumlichkeiten) gesetzt werden.