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Beiträge für die Fähigkeitsorientierte Aktivität werden erlassen: Land OÖ übernimmt Kosten für Städte und Gemeinden

Auch für Menschen mit Beeinträchtigung ist die Corona-Krise eine große Herausforderung, rasche und unbürokratische Unterstützung daher das Gebot der Stunde.

Aufgrund der COVID-19 Schutzmaßnahmen war das Angebot der Fähigkeitsorientierten Aktivität in den vergangenen Wochen nur auf einen absoluten Notbetrieb reduziert. Das bedeutet, dass viele Menschen mit Beeinträchtigung die gewohnte Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen konnten und zu Hause von ihren Angehörigen betreut wurden. Dennoch wäre rechtlich betrachtet ein Kostenbeitrag seitens des Landes einzuheben. Diesen will das Land Oberösterreich nun erlassen.

Dazu ist eine Änderung der Oö. ChG-Beitragsverordnung notwendig. Kostenfaktor: 600.000 Euro für das Land OÖ, 400.000 Euro für die Gemeinden und Städte. Nachdem es im Begutachtungsverfahren zu Diskussionen über die Kostentragung gekommen ist, wurde nun entschieden, dass das Land Oberösterreich die Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden abdeckt.

„Jetzt ist die Zeit zu handeln und nicht die Zeit, sich zu verzetteln“, sind sich Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer einig. Es brauche rasche und unkomplizierte Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigung. Ein entsprechender Beschluss soll am Montag in der Sitzung der Oberösterreichischen Landesregierung gefasst werden.

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