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LH Stelzer/LR Kaineder: Wie können Unternehmen die Chancen des Green Deal optimal nutzen?

Neue Workshopreihe zum Nachhaltigkeitsbericht und der EU-Taxonomie-Verordnung

Im Sinne der globalen Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstandssicherung setzt sich die Europäische Union mit dem European Green Deal das Ziel, bis 2050 Null Nettoemissionen zu erreichen. Aus diesem Grund wurden mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung neue Standards und Rahmenbedingungen für ökologisches und nachhaltiges Wirtschaften geschaffen. Die CSRD vereinheitlicht die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und macht sie dadurch transparenter. Die EU-Taxonomie-Verordnung wiederum bewertet ökologische Nachhaltigkeit.

Von der CSRD bzw. Taxonomie-Verordnung betroffen sind vor allem Großunternehmen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und Daten vorlegen müssen. Jedes Unternehmen sollte sich rechtzeitig darauf vorbereiten. „Die Komplexität und der Arbeitsaufwand könnten für KMU jedoch schnell zur Herausforderung werden. Hier wollen wir helfen und den KMU zur Seite stehen, damit der bürokratische Aufwand nicht ausufert“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer, dessen Ressort das Vorhaben unterstützt.

„Der Workshop soll einen praxisorientierten Einstieg ins Thema bieten. Schwerpunkte dabei sind neben der EU-Taxonomie und der CSRD auch die ESG-Datensammlung und die Erstellung einer Treibhausgasbilanz“, freut sich Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.

„Mit Unterstützung des Landes OÖ startet das Klimabündnis Oberösterreich daher eine Workshopreihe, die Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Auswirkungen der EU-Taxonomie-Verordnung auf Kleinunternehmen und mittlere Unternehmen beleuchten wird. Damit wollen wir die für die Wirtschaft so wichtigen KMUs in Oberösterreich im Wettbewerb und der Transformation stärken“, so Norbert Rainer, Geschäftsführer des Klimabündnis Oberösterreich. Unternehmen werden in fünf aufbauenden Terminen gemeinsam mit Expertinnen und Experten an die Themen Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Taxonomie-Verordnung herangeführt.

Die Workshopreihe liefert Informationen zur gesetzlichen Richtlinie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS). Der ESRS ist jener Standard, nach denen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen berichten müssen, um die Anforderungen an die CSRD Berichterstattung zu erfüllen. Die Funktionsweise der EU-Taxonomie-Verordnung wird anhand von Fallbeispielen veranschaulicht. Die CSRD und EU-Taxonomie-Verordnung werden auch weitreichende Auswirkungen auf Kreditfinanzierungen mit sich bringen. Wie hier eine gute Kommunikation und ein praxisorientiertes Datenmanagement gelingen können, ist ebenfalls ein Schwerpunkt der Workshopreihe. Beim Branchentalk mit dabei sind die Nachhaltigkeitsexpert/innen der OÖ Gesundheitsholding Birgit Großsteiner Msc sowie GF DI Bernhard Prechtl und Mag.a Sarah Plohberger von Resch&Frisch. Neben den fachlichen Inputs sind vor allem die praktische Anwendung und unternehmensorientierte Umsetzung wichtig.

Zielgruppe: Geschäftsführer/innen, Nachhaltigkeitsmanager/innen, Controller/innen, Mitarbeiter/innen diverser Abteilungen bzw. alle jene, die im Unternehmen mit dem Thema Nachhaltigkeit betraut sind oder noch werden.

Kosten: Die Workshopreihe wird als Pilotprojekt durch das Land OÖ gefördert und kann für die Teilnehmenden kostenlos angeboten werden.

 

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