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LH Stelzer/LR Hattmannsdorfer: „Mein Land hilft“ – Oberösterreich unterstützt in Zeiten von Teuerung und erhöht Sozialleistungen

Mit Jahreswechsel startet Antragsfrist für erhöhten Oö. Heizkostenzuschuss

 

In Zeiten steigender Preise können sich die Landsleute auf Oberösterreich verlassen. Treffsicher und zielgerichtet werden mit einer Vielzahl von Unterstützungsleistungen die bundesweiten Maßnahmen ergänzt. Mit bis zu 400 Euro leistet das Land Oberösterreich einen aktiven Beitrag angesichts steigender Energiepreise. Ab 2. Jänner kann der erhöhte Oö. Heizkostenzuschuss in der Höhe von 200 Euro je Haushalt am Hauptwohnsitzgemeindeamt beantragt werden. Um noch mehr Menschen zu helfen, wurden die Einkommensgrenzen auf 1.200 Euro netto bzw. 1.800 Euro netto ausgeweitet. Wer in der Heizperiode 2021/22 noch keinen Heizkostenzuschuss bezogen hat, kann zusätzlich den 200 Euro Energiekostenzuschuss beantragen. Zusätzlich gibt es einen Teuerungsausgleich vieler Sozialleistungen des Landes.

 

Außerdem wird die Fernpendlerbeihilfe ab dem nächsten Jahr um 5,7 Prozent erhöht und die Einkommensgrenze von 26.000 auf 28.000 Euro spürbar angehoben. Damit fallen mehr Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher unter die Fördervoraussetzungen der oberösterreichischen Fernpendlerbeihilfe.

 

„Die Sorgenfalten bei vielen Landsleuten sitzen auf Grund der Teuerung tief. Jene, die ohnehin in unserer Gesellschaft benachteiligt sind, trifft die Teuerung doppelt. Daher helfen wir mit treffsicheren Maßnahmen, sorgen für einen Teuerungsausgleich bei Sozialleistungen und unterstützen bei steigenden Heizkosten. Die Landsleute können sich auf uns verlassen“, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer mit Blick auf die Änderungen ab Jahreswechsel.

 

„Wir erhöhen den Heizkostenzuschuss auf 200 Euro und legen nochmals 200 Euro drauf. Damit leisten wir als Land Oberösterreich einen aktiven Beitrag angesichts der höheren Energiepreise. Der Zuschuss kann ab dem Jahreswechsel am Gemeindeamt beantragt werden“, so Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer.

 

Das ist neu ab 2023 – alle Infos auch auf www.land-oberoesterreich.at/meinlandhilft

  • Erhöhter Heizkostenzuschuss von 200 Euro je Haushalt
    • Einkommensgrenze von 1.200 Euro für Ein-Personen-Haushalt und 1.800 Euro für Ehepaare/Lebensgemeinschaften, je mind. Kind erhöht sich Grenze um 390 Euro
  • Ergänzender Oö. Energiekostenzuschuss von 200 Euro
    • für jene, die in der Heizperiode 2021/22 keinen Heizkostenzuschuss bezogen haben
    • Einkommensgrenze 985 Euro für Alleinstehende bzw. 1.550 Euro für Paare
    • Beantragung ebenfalls ab 2. Jänner 2023 am Hauptwohnsitzgemeindeamt
    • Beziehern des Heizkostenzuschuss 2021/22 wurde der Energiekostenzuschuss bereits im November automatisch ausbezahlt
  • Teuerungsausgleich von oö. Sozialleistungen um 7,8 Prozent
    • Förderung soziale Reha
    • Förderung für Urlaube pflegender Angehörige
    • Leistungen aus dem Solidaritätsfonds
    • Mutter-Kind-Zuschuss
    • Oö. Bildungskonto
    • Oö. Fernpendlerbeihilfe
    • Oö. Kinderbetreuungsbonus
    • Oö. Mehrlingszuschuss
    • Schulveranstaltungshilfe inkl. Förderung von Wintersportwochen
    • Senioren Erholungs- und Kurzzuschuss
    • Sozialhilfe
    • Zuschuss zur Kurzzeitpflege im stationären Bereich

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