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LH Stelzer/LR Hattmannsdorfer: Ab morgen erstmals Oö. Landesheizkostenzuschuss vor Beginn der Heizsaison beantragbar

Ab morgen, 1. Oktober 2024 bis 30. November 2024 können einkommensschwächere Haushalte den Landes-Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 beantragen. Der 200 Euro-Zuschuss ist damit erstmals zu Beginn der Heizperiode beantragbar und wird wieder vollständig digital abgewickelt. Unter www.ooe.gv.at/heizkostenzuschuss steht ab Dienstag das Antragsformular zur Verfügung. Alle relevanten Unterlagen und Nachweise werden automatisch im Hintergrund mit den entsprechenden Datenbanken abgeglichen. Bei Hilfebedarf unterstützen die Magistrate und Gemeindeämter auch weiterhin bei der Beantragung. Die Einkommensgrenzen wurden für heuer um 7,74 % valorisiert.

„In Oberösterreich halten wir zusammen und unterstützen jene, die Hilfe brauchen. Mit dem Landesheizkostenzuschuss leisten wir einen aktiven Beitrag und helfen einkommensschwächeren Familien und Haushalten in der kalten Jahreszeit“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.

„Zum Beginn der Heizperiode unterstützen wir einkommensschwächere Haushalte mit dem Heizkostenzuschuss. Auch in dieser Saison machen wir die Beantragung durch die digitale Antragsmöglichkeit so einfach wie möglich, damit die Hilfe wirklich bei allen ankommt, die sie brauchen“, so Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer.

Rasche und einfache Beantragung ab 1. Oktober auf www.ooe.gv.at
Bei der digitalen Beantragung muss lediglich das Online-Formular ausgefüllt werden, es sind keine Unterlagen notwendig. Die Abfrage von Haushaltseinkommen und Kontrolle der Wohnadresse sowie Anzahl der Personen im Haushalt erfolgt automatisch durch eine Verknüpfung mit der Transparenzdatenbank und dem Zentralen Melderegister.

  1. Auszahlungshöhe: 200,-
  2. Antragszeitraum: 1. Oktober – 30. November 2024 auf www.ooe.gv.at
  3. Einkommensgrenzen (Jahresbruttoeinkommen 2023):
    Ein-Personen-Haushalt: 19.070,- Jahresbrutto
    Mehr-Personen-Haushalt: 26.940,- Jahresbrutto

Durch eine umfassende Härtefallregelung wird sichergestellt, dass jene Haushalte, die auf Grund des Einkommens 2024, nicht aber auf Grund des Einkommens 2023 bezugsberechtigt sind, den Zuschuss trotzdem erhalten.

Auch heuer werden jene Bürger/innen, die den Antrag nicht digital beantragen können, die Möglichkeit haben, den Antrag mittels Unterstützung beim Gemeindeamt zu beantragen.

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