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LH Stelzer/LR Dörfel: Verstärkung für das Sachverständigenteam der Sozialabteilung durch Menschen mit Behinderung

Vier neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung und zwei erfahrene Expertinnen der Inklusion starteten mit Jahresbeginn

Mit dem Jahreswechsel hat das Land Oberösterreich sechs neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abteilung Soziales begrüßt. Besonders erfreulich: Vier von ihnen sind Menschen mit Behinderung, zwei weitere bringen umfassende Erfahrung im Bereich der Inklusion und Begleitung von Menschen mit Behinderung mit. Sie alle unterstützen künftig in zentralen Aufgabenbereichen der Qualitätssicherung und Barrierefreiheit. In Summe sind derzeit 589 Menschen mit Behinderung im Landesdienst tätig.

„Berufliche Teilhabe bedeutet Anerkennung, Verantwortung und Perspektive. Wenn Menschen mit Behinderung ihre Fähigkeiten im Landesdienst einbringen, dann profitieren davon nicht nur die Betroffenen selbst, sondern die Qualität unserer Arbeit insgesamt. Das Land Oberösterreich geht hier bewusst voran und zeigt, dass Vielfalt eine Stärke unserer Verwaltung ist.“
Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer

„Mit den neuen Kolleginnen und Kollegen haben wir unsere fachliche Aufsicht in der Sozialabteilung gezielt verstärkt. Besonders wertvoll ist, dass Menschen mit Behinderung und erfahrene Experten nun aktiv an der Evaluierung unserer Einrichtungen mitwirken. Ihre Perspektive ist einzigartig – sie wissen aus eigener Erfahrung, worauf es ankommt, und können dadurch mit besonderer Treffsicherheit beurteilen, ob unsere Standards auch wirklich gelebt werden und unsere Einrichtungen tatsächlich barrierefrei sind.“
Sozial-Landesrat Dr. Christian Dörfel

Die neuen Kolleginnen und Kollegen werden vor allem in folgenden Bereichen tätig sein:

  • Fachliche Evaluierung von Einrichtungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz:
    In Teams aus Fachpersonal und sogenannten Evaluatoren mit Behinderung werden Werkstätten, Wohneinrichtungen oder Tagesstrukturen überprüft. Aufgaben umfassen die Planung, Durchführung und Nachbereitung von Befragungen sowie Präsentationen der Evaluierungsergebnisse.
  • Barrierefreie Kommunikation:
    Komplexe Texte – etwa Gesetzestexte oder Bescheide – werden in einfache Sprache übertragen. Die Qualität wird gemeinsam mit Referenzgruppen von Menschen mit Beeinträchtigungen überprüft.
  • Rollstuhl-Checks in Sozialeinrichtungen:
    Ein wichtiger Beitrag zur Barrierefreiheit – die Mitarbeitenden kontrollieren Einrichtungen auf ihre Rollstuhltauglichkeit.
  • Weiterentwicklung von Evaluierungsinstrumenten:
    Checklisten und Erhebungsbögen werden laufend verbessert, um Standards vergleichbarer zu machen.

Veranstaltungsorganisation mit Fokus auf Barrierefreiheit:
Veranstaltungen werden so konzipiert, dass alle – mit oder ohne Behinderung – gleichberechtigt teilnehmen können.

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