Auf Oberösterreich ist Verlass – Land OÖ erhöht die Honorierung für Schulärztinnen und Schulärzte an öffentlichen Pflichtschulen
Schulen sind mit vielfältigen gesundheitlichen Problemen von Schülerinnen und Schülern konfrontiert. Nicht selten werden gesundheitliche Probleme zuerst in der Schule auffällig. Schulärztinnen und Schulärzte haben einen gesetzlichen Beratungsauftrag in gesundheitlichen Fragen der Schülerinnen und Schüler, soweit Unterricht und Schulbesuch betroffen sind. Sie stehen der Schulleitung als medizinische Gutachter sowie den Lehrkräften und der ganzen Schulcommunity beratend zur Seite und führen jährliche Untersuchungen aller Schülerinnen und Schüler durch und begleiten deren Entwicklung oft über viele Jahre. Sie sind Schnittstelle zwischen Kind, Eltern, Schule, anderen schulischen Beratersystemen und externen Einrichtungen.
Der Schulerhalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Schulärztin beziehungsweise einen Schularzt bereitzustellen. Alle Schülerinnen und Schüler werden einmal jährlich schulärztlich untersucht. Die darüber hinaus gehenden, konkreten Aufgaben werden im Dienstvertrag mit dem Schulerhalter vereinbart. Dienstgeber der Schulärztinnen und Schulärzte an den Gymnasien und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ist der Bund, im Pflichtschulbereich sind es vor allem die Gemeinden. Die Bereitstellung eines Schularztes oder einer Schulärztin im Pflichtschulbereich kann unter gewissen Voraussetzungen an das Land OÖ übergeben werden.
OÖ: Deutliche Anhebung der Honorarstundensätze für Schulärztinnen und Schulärzte an öffentlichen Pflichtschulen
Aktuell gibt es in Oberösterreich 60 Gemeinden, die von Seiten des Landes OÖ schulärztlich versorgt werden. Zahlreiche Gemeinden haben Interesse und können derzeit leider noch nicht schulärztlich betreut werden. Die Anhebung der Honorare soll ein Anreiz für interessierte Ärztinnen und Ärzte sein. Im Zuge dieser Anhebung werden auch die Honorarsätze von anderen Berufsgruppen, die in ähnlichen Settings, wie zum Beispiel Mutterberatungsstellen tätig sind, angehoben.
Die Oberösterreichische Landesregierung hat im Abstand mehrerer Jahre mit Regierungsbeschlüssen die Honorarstundensätze angehoben, zuletzt im Jahr 2014. Ab 1. Oktober 2023 wird im Rahmen des Arbeitsvertrages nach ABGB eine weitere Anhebung der Honorarstundensätze von EUR 40,00/Stunde auf EUR 60,00/Stunde ermöglicht. Schulerhalter, die selbst den Schularzt/die Schulärztin stellen, sind aufgrund eigener Vertragsverhältnisse nicht an diese Honorarerhöhungen gebunden.
„Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler ist für den schulischen Erfolg von größter Bedeutung. Die Schulärztinnen und Schulärzte spielen dabei als qualifizierte medizinische Fachkräfte eine entscheidende Rolle. Um die wertvolle Arbeit der Schulärztinnen und Schulärzte zu würdigen sowie attraktive Rahmenbedingungen für das Berufsfeld zu schaffen, wird die Honorierung für Schulärztinnen und Schulärzte an den öffentlichen Pflichtschulen erhöht. Mit diesem Schritt investiert Oberösterreich dort, wo sich die Zukunft unseres Landes entscheidet, nämlich in der Bildung und der Gesundheit“, sagen Landeshauptmann Thomas Stelzer und Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander.
Von Seiten des Landes soll die erhöhte Honorierung für Schulärztinnen und Schulärzte dazu beitragen, die Attraktivität des Berufs zu steigern und qualifizierte Medizinerinnen und Mediziner für diese wichtige Position zu gewinnen. Durch die bessere Vergütung können Schulärztinnen und Schulärzte ihre Ressourcen effektiver einsetzen und ihre Dienste kontinuierlich verbessern, um den Gesundheitsbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.