Elf Mobile Teams zur Abklärung von Corona-Verdachtsfällen – Auslieferung von 800.000 FFP2-Masken für Lehrerinnen und Lehrer
Land OÖ ändert Gesetz und bindet Unterricht nicht an Klassenzimmer
Für die derzeit geplante Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Schulen ab 7. Dezember 2020 will das Land OÖ einen möglichst sicheren Start ermöglichen. Unter anderem sollen insgesamt elf mobile Teams für rasche Abklärungen von Verdachtsfällen an Schulen sorgen bereitstehen. Zudem wird Anfang kommender Woche die zweite Tranche der vom Bund bestellten FFP2-Masken an die Schulstandorte ausgeliefert. Sollten diese nicht rechtzeitig kommen, hilft das Land aus eigenen Beständen aus. Mit einer Gesetzesänderung ermöglicht das Land OÖ den Gemeinden auch andere Gebäude für den Unterricht zu nutzen, um ausreichend Abstand möglich zu machen.
Ab 7. Dezember ist aus derzeitiger Sicht von der Bundesregierung die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Schulen geplant. Um in Oberösterreich einen sicheren Start zu ermöglichen und die Schulen bestmöglich vorzubereiten, setzt das Land weitere Maßnahmen: Insgesamt elf mobile Einsatzteams mit Schulärzten sollen für eine rasche Abklärungen von Verdachtsfällen an Schulen bereitstehen. Mit den Testungen der Pädagoginnen und Pädagogen am kommenden Wochenende sowie den Massentests von 11. bis 14. Dezember werden entsprechende Schwerpunkte gesetzt.
„Mit den Antigen-Schnelltests sowie den zusätzlichen mobilen Einsätzen von Schulärztinnen und -ärzten schaffen wir bei auftretenden Verdachtsfällen bei Pädagoginnen und Pädagogen, Schülerinnen und Schülern, aber auch sonstigem Personal an Schulen eine rasche Abklärung, ob eine COVID-19-Infektion vorliegt. Damit liegt rasch Gewissheit vor, ob und wie eine Fortsetzung des Unterrichts möglich ist oder ob die Gesundheitsbehörden eingeschaltet werden müssen. Mit den Maßnahmen will das Land die Schulen auf einen sicheren Start vorbereiten und begleiten“, erklären Landeshauptmann Thomas Stelzer und LH-Stellvertreterin Christine Haberlander.
Bislang hat jeder gemeldete Verdachtsfall am Schulstandort die Maßnahmenkette der Gesundheitsbehörden in Gang gesetzt. Mit diesem Schnelltestverfahren liegt das Ergebnis innerhalb von 30 Minuten vor. Bei einem negativen Befund kann der Schulbetrieb ungehindert fortgeführt werden, was zu einer enormen organisatorischen Erleichterung führen wird. Dazu ist bei Kindern bis 14 Jahren natürlich die Zustimmung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten erforderlich. „Die Antigen-Tests sind freiwillig und werden nicht ohne Einverständnis der Eltern abgenommen“, erklärt Haberlander und führt weiter aus: „Ziel ist es, an den Schulen sehr schnell Klarheit zu schaffen, ob auftretende Symptome auf Corona zurückzuführen sind und dadurch mehr Ruhe und Sicherheit ins Schulsystem zu bringen.“
„Auch für die Eltern sollen die Schnelltests eine Entlastung bedeuten, ein negativer Antigentest erspart viel Wartezeit und eventuell sogar Quarantäne. Nur bei einem positiven Ergebnis wird die Maßnahmenkette der Gesundheitsbehörde in Gang gesetzt. Für die Schulen wiederum bedeutet diese Maßnahme mehr Planbarkeit beim Personal, da Pädagoginnen und Pädagogen mit einem negativen Testergebnis weiter eingesetzt werden können“, so Bildungsdirektor Alfred Klampfer.
Um die Verdachtsfälle gut bearbeiten zu können, wird an der Bildungsdirektion OÖ eine Leitstelle eingerichtet, die dafür sorgt, dass Ärzte die Testungen am Schulstandort vornehmen. Außerdem bekommen die Schulen Handreichungen mit genauen Angaben, welche Schritte wann zu setzen sind.
„Diese Vorgehensweise ist vorerst bis Ende des Wintersemesters geplant, kann aber je nach Bedarf auch zeitlich ausgeweitet werden. Darüber hinaus werden Anfang kommender Woche rund 800.000 FFP2-Masken des Bundes an die Schulen für die Lehrerinnen und Lehrer ausgeliefert. Sollten diese wider Erwarten nicht rechtzeitig an den Schulstandorten ankommen, so wird das Land aus den eigenen Mitteln aushelfen“, so der Landeshauptmann und seine Stellvertreterin.
Für die Schulerhalter soll es ebenfalls eine Erleichterung geben. „Um für zusätzliche Sicherheit im Schulalltag zu sorgen, wird im kommenden Landtag das Gesetz dahingehend geändert, dass Schule an keine Örtlichkeit mehr gebunden ist. Schule und Bildung findet dort statt, wo die Pädagoginnen und Pädagogen sowie Schülerinnen und Schüler sind, der Unterricht ist nicht an Schulräume gebunden. Den Schulerhaltern soll ohne kompliziertes Verfahren die Möglichkeit eingeräumt werden, geeignete Räumlichkeiten für die Schulen zur Verfügung zu stellen“, betont Haberlander abschließend.