Gesamtabdeckung des Abgangs zu 99 Prozent gibt Spitälern Planungssicherheit
Um den Ordensspitälern mittelfristig Planungssicherheit zu garantieren, hat das Land Oberösterreich die Finanzierungsvereinbarung bis zum Jahr 2022 verlängert und verpflichtet sich, zusätzlich zur gesetzlich vorgesehenen Deckung des Betriebsabgangs von 85 Prozent zu jährlichen Leistungs- und Ausgleichszahlungen. Damit ist eine Gesamtabdeckung des Betriebsabgangs zu 99 Prozent garantiert. Eine derartige Vereinbarung bestand bereits von 2014 bis 2016.
„Die Ordensspitäler leisten einen ganz wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung. Die Finanzierungsvereinbarung garantiert für die oberösterreichischen Patientinnen und Patienten eine flächendeckende und wohnortnahe Gesundheitsversorgung“, betonen Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und Gesundheits-Landesrätin Mag.a Christine Haberlander.
Durch Änderungen zur bisherigen Finanzierungsvereinbarung sind Anreize für eine kosteneffiziente Verwendung der Budgetmittel gesetzt und die Transparenz wird verbessert.
“Die hohe Qualität der medizinischen Betreuung in den oö. Ordensspitälern wird über Jahre hinweg sichergestellt. Damit besteht für die Orden auch langjährige Planungssicherheit”, so Stelzer und Haberlander.