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Oö. Landesregierung: EU-Verordnung erfordert Änderung von 38 Landesgesetzen

Oö. Agrarbehördengesetz wird im Sinne der Deregulierung ersatzlos gestrichen.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat auch Auswirkungen auf zahlreiche oberösterreichische Gesetze. Insgesamt 38 Landesgesetze müssen geändert werden. Davon betroffen sind unter anderem das Landes-Datenschutzgesetz, das Archivgesetz, aber auch die Landes-Dienstrechtsgesetze. Eine entsprechende Regierungsvorlage wurde heute in der Sitzung der Oberösterreichischen Landesregierung verabschiedet. Mitte Mai 2018 soll das sogenannte Oö. Datenschutz-Anpassungsgesetz den Landtag passieren. „Diese EU-Verordnung ist auf Punkt und Beistrich umzusetzen, da bleibt kein Spielraum. Es handelt sich großteils um begriffliche Anpassungen in den Gesetzen, die aber mit einem hohen Aufwand in der Gesetzgebung verbunden sind“, berichtet Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.

Oö. Agrarbehördengesetz soll ersatzlos gestrichen werden

Ein Landesgesetz soll allerdings ersatzlos gestrichen werden, wie die Oö. Landesregierung heute auch beschlossen hat. Das Oö. Agrarbehördengesetz regelt die Zuständigkeit der Agrarbehörde. Das soll künftig unmittelbar in den betreffenden Gesetzen geregelt werden. Eine Maßnahme im Sinne der Deregulierung, wie der Landeshauptmann betont: „Das ist eine Daueraufgabe. Deregulierung ist ein  permanenter Schwerpunkt in unserer Regierungsarbeit. Wir müssen uns bei jedem Gesetz kritisch fragen, ob es noch zeitgemäß und notwendig ist.“

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