Aufgrund der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen wegen des Corona-Virus war es in den letzten Wochen und Monaten rechtlich nicht möglich, mündliche Verhandlungen in behördlichen Verfahren, insbesondere in Bau-, Gewerbe- und sonstigen Anlagenverfahren durchzuführen. Zahlreiche Bauprojekte stehen daher in der Warteschleife. Insbesondere die Bundesländer Oberösterreich und Vorarlberg haben auf eine Änderung der gesetzlichen Lage gedrängt.
Der Nationalrat hat daher vor zwei Wochen die Novelle des verwaltungsrechtlichen COVID-19-Gesetzes beschlossen. Eine Mehrheit des Bundesrates hatte vergangene Woche ein aufschiebendes Veto gegen die Gesetzesänderung eingelegt. Heute hat der Nationalrat die Novelle des verwaltungsrechtlichen COVID-19-Gesetzes mit einem Beharrungsbeschluss bestätigt. Mündliche Verhandlungen sind daher bald wieder möglich.
„Leider hat dieses Veto wieder etwas Zeit gekostet. Zahlreiche Gemeinden und viele Unternehmen warten schon darauf, ihre Bauvorhaben vorantreiben zu können. Und Bauprojekte direkt in den Regionen und den Gemeinden sind wichtige Konjunkturtreiber, etwas das wir gerade jetzt brauchen, um als Land wieder stark zu werden“, betont Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.