Am 1. Oktober 2025 gedenken zahlreiche Ehrengäste, darunter Angehörige und Nachkommen von Opfern, sowie diplomatische Vertreterinnen und Vertreter aus rund 20 Ländern – unter ihnen Botschafterinnen und Botschafter – im Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim den Menschen, die hier während der NS-Herrschaft ermordet wurden. Insgesamt werden voraussichtlich über 200 Gäste teilnehmen.
Der 1. Oktober steht für den sogenannten „Gnadentoderlass“ Adolf Hitlers. Dieses historische Dokument bot die Grundlage der NS-Euthanasie und somit auch der Euthanasiemorde in Hartheim und fünf weiteren Tötungsanstalten im damaligen Dritten Reich. Die Zentrale dieser Aktion befand sich in der Berliner Tiergartenstraße 4 („Aktion T4“).
Im Renaissanceschloss Hartheim, das bis 1940 eine Pflegeeinrichtung für Menschen mit Behinderungen war, wurden zwischen Mai 1940 und November 1944 rund 30.000 Menschen ermordet. 18.000 von ihnen waren Menschen mit Behinderungen und psychischen Krankheiten, 12.000 waren Häftlinge aus Konzentrationslagern, die aufgrund der körperlichen Ausbeutung nicht mehr arbeiten konnten, sowie Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Die Menschen wurden in einer Gaskammer im Erdgeschoss mittels Kohlenmonoxids ermordet und die Leichen anschließend in einem eigens dafür eingebauten Ofen verbrannt. Um möglichst wenig Spuren zu hinterlassen, wurden die Asche, Reste der Tötungsanlagen und persönliche Gegenstände der Menschen rund um das Schloss vergraben. Nach archäologischen Grabungen Anfang der 2000er Jahre wurden die Objekte geborgen, die Asche in einer eigenen Grabanlage beigesetzt. An diesem Grabmal findet auch die jährliche Gedenkfeier statt. Im März 2025 wurden bei Georadaruntersuchungen bzw. Bohrungen, die vom Bundesministerium für Inneres veranlasst wurden, weitere Aschereste gefunden. In der nächsten Zeit soll eine Neugestaltung des Geländes konzipiert werden, damit ein würdiges Gedenken möglich wird.



