Heute tagten die Landesfinanzreferenten der Bundesländer unter burgenländischem Vorsitz in den Räumlichkeiten der Friedensburg Schlaining. Dabei wurde auch ein Antrag von Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer einstimmig beschlossen. So wird das Bundesministerium für Justiz aufgefordert, die sogenannte Schwellenwertverordnung unbefristet zu verlängern bzw. den Schwellenwert zu erhöhen. Die Schwellenwerteverordnung regelt die Direktvergaben der öffentlichen Hand an Unternehmen und ist seitens des Justizministeriums bis Ende Juni 2023 befristet.
Durch die Schwellenwerteverordnung können öffentliche Auftraggeber Direktvergaben an Unternehmen bis 100.000 Euro netto durchführen – ohne hohen bürokratischen Aufwand im Zuge eines Vergabeverfahrens. „Die Schwellenwertverordnung ist gerade für die regionale Wirtschaft sehr wichtig und zahlreiche kleinere und mittlere Betriebe mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitieren davon. Regionale Auftragsvergaben sind auch gut für das Klima, da im Regelfall nur kurze Transportwege notwendig sind“, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer.
Sollte das Justizministerium nicht bis Ende Juni aktiv werden, fallen die Schwellenwerte auf das Niveau des Bundesvergabegesetzes zurück. Dann könnten Aufträge nur bis zu einem Volumen von 50.000 Euro direkt vergeben werden. „Wenn die Verordnung nicht verlängert wird, bedeutet das einen hohen bürokratischen Aufwand für die Betriebe. Das kann nicht in unserem Sinne sein, gerade jetzt, in wirtschaftlichen schwierigen Zeiten. Ich appelliere daher an das zuständige Ministerium rasch tätig zu werden, zum Schutz der Betriebe und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, fordert Landeshauptmann Stelzer.