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LH-Stv. Stelzer zur freien NMS-Schulwahl

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„Anregungen der Gemeinden und Schulen werden umgesetzt – Einführung im Schuljahr 2017/2018

Das Begutachtungsverfahren zum geplanten Gesetzesvorhaben die Schulsprengelregelung für Neue Mittelschulen abzuschaffen, ist abgeschlossen. Insgesamt zwölf Stellungnahmen sind eingelangt. „Es sind auch Anregungen von Gemeinden und Schulen eingelangt, die freie NMS-Schulwahl erst mit dem Schuljahr 2017/2018 einzuführen, da sie mehr Vorbereitungszeit wünschen. Diese Anregungen nehmen wir natürlich ernst. Ein Begutachtungsverfahren ist ja kein Durchwink-Prozedere, sondern es soll den beteiligten Partnern die Möglichkeit geben, ihre Sichtweise darzulegen“, so LH-Stv. Stelzer.

Mit der Ausweitung der Berechtigungssprengel auf das gesamte Landesgebiet können dann ab dem Schuljahr 2017/2018 alle 10- bis 14-jährigen Pflichtschüler/innen bzw. ihre Eltern in Oberösterreich in Zukunft selbst entscheiden, welche der 232 NMS im Land sie besuchen wollen.

Im Schuljahr 2014/15 besuchten rund 5.000 Kinder in Oberösterreich eine sprengelfremde Schule. Umschulungsanträge und Entscheidungen über einen möglichen sprengelfremden Schulbesuch sorgen für einen beträchtlichen bürokratischen Mehraufwand für betroffene Familien und Verwaltungsbehörden. Das soll ab dem Schuljahr 2017/2018 der Vergangenheit angehören.

Trotz dieser Flexibilisierung ist weiterhin sichergestellt, dass jede Schülerin und jeder Schüler eine Neue Mittelschule in unmittelbarer Wohnortnähe (Pflichtsprengelschule) besuchen kann. Denn die Möglichkeit zum sprengelfremden Schulbesuch besteht nur soweit die räumlichen, personellen und organisatorischen Ressourcen am jeweiligen Wunsch-Schulstandort dies zulassen. Schülerinnen und Schüler, die im Pflichtsprengel einer NMS wohnen, darf auch in Zukunft die Aufnahme an dieser Schule nicht versagt werden.

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