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Mittagspausenregelung im öffentlichen Dienst: VwGH-Judikatur erfordert gesetzliche Klarstellung in Oberösterreich

LH-Stv. Stelzer: “Gab natürlich auch bislang keine bezahlte Mittagspause!”

“Selbstverständlich haben die oberösterreichischen Landesbediensteten ihre Mittagspause bisher außerhalb der Dienstzeit konsumiert. Eine bezahlte Mittagspause gab es nicht und wird es auch nicht geben. Da gibt es keine Privilegien im Vergleich zur Privatwirtschaft”, betont Personalreferent LH-Stv. Mag. Thomas Stelzer.  Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes erfordere jedoch eine gesetzliche Klarstellung, um Folgewirkungen in Oberösterreich zu verhindern. “Nach dieser Gesetzesänderung gibt es dann keinen Interpretationsspielraum mehr für den Verwaltungsgerichtshof”, sagt Stelzer. Über einen entsprechenden Initiativantrag wird der oberösterreichische Landtag in seiner Sitzung am 7. April 2016 abstimmen. Die Gesetzesänderung betrifft Landes- und Gemeindebedienstete.

Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sorgte Anfang des Jahres für Aufregung. Einem Bediensteten der Post AG wurde zuerkannt, dass die Mittagspause nicht in der dienstfreien Zeit konsumiert werden müsse, sondern als Arbeitszeit angerechnet werde. Diese Rechtsauslegung hat auch Auswirkungen auf den oberösterreichischen Landesdienst, da im Dienstrecht eine analoge gesetzliche Regelung existiert und daher konkretisiert werden muss.

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