Die andauernd hohe Teuerung in nahezu allen Lebensbereichen stellt für viele Landsleute weiterhin eine große Belastung dar. Das Land Oberösterreich hat bereits im Jahr 2021 nicht zuletzt auch aufgrund der Corona-Krise eine Gebührenbremse eingeführt. Die gesetzlich vorgesehene Anpassung der so genannten Kommissionsgebühren wurde ausgesetzt. Diese Gebührenbremse wurde im Vorjahr um ein weiteres Jahr verlängert. Auch 2023 soll es aufgrund der unverändert hohen Inflation zu keiner Valorisierung der Kommissionsgebühren, etwa für Kfz-Genehmigungen oder Bauverhandlungen kommen.
Ein entsprechender Antrag von Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer soll am 20. März in der Sitzung der Oö. Landesregierung beschlossen werden. Die Inflationsanpassung würde aktuell 23,8 Prozent betragen. Das Land verzichtet durch die Gebührenbremse auf Einnahmen in Höhe von rund 190.000 Euro.
„Gerade in Zeiten, in denen die hohe Inflation eine enorme Herausforderung für viele Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher darstellt, geht das Land hier behutsam und umsichtig vor. Uns ist klar, dass das nur ein kleiner Beitrag im Kampf gegen die Teuerung sein kann. Wir wollen jedoch jede Möglichkeit zur Entlastung unserer Landsleute nutzen“, unterstreicht Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.
„Auch wenn die Gründe für die anhaltend hohen Preise in erster Linie außerhalb unseres Bundeslandes zu finden sind, dürfen wir als Landesregierung nichts unversucht lassen, damit den Menschen mehr im Geldbeutel bleibt. Es ist daher selbstverständlich, Gebühren und Abgaben, auf die wir einen Einfluss haben, so niedrig wie möglich zu halten und nicht auch noch zu erhöhen“, stellt Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner klar.