Klare Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Länder, voller Kostenersatz nach Pflegeregress-Aus, wirksame Durchsetzung des EU-Subsidiaritätsprinzips und rasche Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens bei Natura 2000 gefordert.
In einem Positionspapier und einer Erklärung zur Europäischen Union haben am Freitag (10. November) die Landeshauptleute bei ihrer Konferenz in Feldkirch dargelegt, worin aus Ländersicht die zentralen Zukunftsherausforderungen liegen und wie eine Weiterentwicklung der Republik aber auch der EU konkret aussehen soll. Darin formuliert sind die Positionen und Standpunkte, die nach Bildung der neuen Regierung auf Bundesebene Grundlage für Gespräche zur konstruktiven Zusammenarbeit sein sollen.
„Damit wir die dringend notwendigen bundesweiten Reformvorhaben umsetzen können, braucht es eine enge Abstimmung mit den Ländern. Das fordern wir auch von der nächsten Bundesregierung ein. Wir stehen als Reformpartner bereit. Das große Ziel, das wir alle vor Augen haben sollten, ist ein moderner Staatsaufbau mit klarer Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern“, so Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.
Klare Kompetenzaufteilung – Bündelung von Zuständigkeiten
Neben Maßnahmen zur Stärkung des Standorts und zur Stabilisierung der Finanzen forderten die Landeshauptleute auch Aufgabenentflechtungen und klare Kompetenzzuteilungen. Geht es nach den Ländern, soll der Kompetenztypus der Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung weitgehend aufgelöst werden. Gleichzeitig fordern die Landeshauptleute, dass die Sonderbehörden des Bundes in den Ländern in die jeweiligen Landesverwaltungen eingegliedert werden sollen. Damit sollen auch administrative Doppelgleisigkeiten abgebaut werden.
Länder-Erklärung zu Europa verabschiedet
Für eine wirksame Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips haben sich die Länder beim Thema EU-Integration ausgesprochen. Der Grundsatz gewährleistet, dass die Europäische Union nur dann außerhalb ihrer ausschließlichen Zuständigkeiten tätig werden darf und soll, wenn sie im Vergleich zu den Mitgliedstaaten einen Mehrwert erzielen kann. Dieses Prinzip ist nach Ansicht der Länder Garant für die Erhaltung von regionaler Identität, Kultur und Eigenständigkeit. Eine überschießende Umsetzung von EU-Recht wird von Länderseite entschieden und mit Nachdruck abgelehnt.
Voller Kostenersatz für Pflegeregress gefordert
Einmal mehr forderten die Länder die Bundesregierung auf, für eine vollständige Kompensation der den Ländern und Gemeinden entstehenden Einnahmenverluste und Mehrausgaben durch die Aufhebung des Pflegeregresses zu sorgen. Mit Blick auf die negativen Auswirkungen, die mit dem Pflegeregress-Aus verbunden sind, muss rasch gegengesteuert werden. Neben der unmittelbaren Abdeckung des Einnahmenentfalls verlangen die Länder auch zügige Verhandlungen über die weiteren Folgekosten.
Grundsatzbeschluss zu Natura 2000
Die Landeshauptleute haben sich zudem für eine rasche Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens bei Natura 2000 ausgesprochen. Es wurde ein einstimmiger Beschluss gefasst, dass der Verhandlungsspielraum ausgeschöpft ist und Nachnominierungen nur dann in Frage kommen, wenn eine Evaluierung der anderen Mitgliedstaaten einen deutlichen Rückstand Österreichs ergibt.
Die Landeshauptleute bekannten sich damit heute klar zum Naturschutz. In Bezug auf das Natura 2000-Netzwerk müsse dieser jedoch – im Sinne der Ausgewogenheit – auch länderspezifische Rahmenbedingungen, wie knappe Lebens- und Wirtschaftsräume für die ansässige Bevölkerung, berücksichtigen. Das Bundeskanzleramt wurde aufgefordert, diese Position der österreichischen Bundesländer in den Gesprächen und Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zu vertreten.