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Land OÖ unterstützt Sicherstellung eines funktionierenden Besuchermanagements an den Feiertagen mit einer Million Euro

LH Stelzer & LR Hattmannsdorfer: „Einem sicheren Fest im Kreis der Liebsten steht damit nichts im Wege.“

 

Um die anstehenden Feiertage im Kreis der Liebsten sicher und unbeschwert zu verbringen, gelten in den Alten- und Pflegeheimen weiterhin strengere Zutrittsregelungen. Um an den Feiertagen ein funktionierendes Besuchermanagement sicherzustellen, stellt das Land Oberösterreich den Heimträgern zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung, um die diensthabenden Pflegekräfte zu entlasten.

 

Um den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals sicherzustellen, gelten in den Alten- und Pflegeheimen auch über Weihnachten die aus dem Lockdown bekannten Regelungen (siehe unten). „Wir schützen damit unsere Liebsten vor Einsamkeit an den Feiertagen und stellen gleichzeitig sicher, dass die hohen Schutzmaßnahmen eingehalten werden“, so Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer.

 

Um eine umfassende Kontrolle der Schutzregelungen sicherzustellen, stellt das Land Oberösterreich den Heimträgern finanzielle Mittel in Höhe von bis zu einer Million Euro zur Verfügung. Um die Pflegekräfte zu entlasten und gleichzeitig umfassende Kontrollen zu ermöglichen, sollen mit dem Geld zusätzliche Arbeitskräfte über die Feiertage eingestellt und technische Hilfsmaßnahmen umgesetzt werden können. „Einem sicheren Fest im Kreis der Liebsten steht mit damit nichts im Wege“, so LH Stelzer und LR Hattmannsdorfer abschließend.

 

Die Heimträger wurden bereits informiert und können die zusätzlichen Mittel für die Durchführung von Kontrollen für Personal oder für technische Hilfsmaßnahmen verwenden. Durch das Ende des Lockdowns ist es zudem möglich, dass Heimbewohner/innen die Weihnachtsfeiertage bei den Angehörigen zuhause verbringen.

 

Die Schutzregelung an den Weihnachtsfeiertagen im Überblick (vorbehaltlich etwaiger Änderungen seitens des Bundes). Für Besucher/innen gilt:

–     Reguläre Besuche sind unter Einhaltung der 2G-Regel mit zusätzlichem negativem PCR-Testergebnis (max. 72h ab Probenentnahme) für jeweils höchstens zwei Personen pro Bewohner pro Tag erlaubt (=2G+). Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind davon ausgenommen.

–     Zwei Besucher/innen, die regelmäßige Unterstützungs- und Betreuungsaufgaben leisten, können zusätzlich auch unter Einhaltung der 2,5G-Regel das Heim betreten. Damit ist sichergestellt, dass beispielsweise auch tägliche Besuche von Ehepartnern bzw. Kindern, die zur Unterstützung und Betreuung (z. B. Essen, Spazieren) zu Besuch kommen, möglich sind.

–     Ausnahmen für die Regelungen gibt es für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.

 

Ausnahmebestimmung bei PCR-Tests: im Falle einer nachweislich nicht verfügbaren PCR-Testmöglichkeit (Glaubhaftmachung, dass PCR-Test nicht verfügbar war oder dass Auswertung nicht zeigerecht erfolgte) gilt auch ein negativer Antigentest, der von einer befugten Stelle ausgestellt wurde (3G-Nachweis).

 

In geschlossenen Räumen ist zudem das Tragen einer FFP2 Maske sowie das Einhalten der Covid-19 Hygienemaßnahmen (Handhygiene etc.) weiterhin verpflichtend. Zudem ist bei Betreten von Alten- und Pflegeheimen darauf zu achten, dass zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird bzw. werden kann.

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