Aktuelles.

Gemeindefinanzierung NEU – Deregulierung im Fokus

Deregulierung ist in der oberösterreichischen Landesverwaltung eine Daueraufgabe, hier werden sowohl Regelungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene überprüft und gegebenenfalls Änderungen gemacht bzw. Änderungsvorschläge eingebracht. „Was in der Gesetzgebung weg kann, das soll auch weg. Als Landesdienst verstehen wir uns als Ermöglicher der Anliegen der Bürger, Unternehmen und natürlich der Gemeinden. Daher begrüße ich alles was die Arbeit der Gemeinden erleichtert, so wie das Modell der Gemeindefinanzierung NEU“, so Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.

Das „One-Stop-Shop-Prinzip“ ist in der oberösterreichischen Landesverwaltung in zahlreichen Behördenangelegenheiten fest verankert.

  • Folgende Ausweise können nach nur einem Kontakt mit der Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb von wenigen bis mehreren Tagen ausgestellt werden, wenn die Unterlagen und Informationen vollständig sind:
    • Führerscheine (alle Varianten)
    • Reisepässe (alle Varianten)
    • Spezielle KFZ-Zulassungen
    • Gewerbeanmeldungen
    • Waffenbesitzkarten
    • Fischerkarten
  • Baustellenbewilligungen

Für Baumaßnahmen (z.B. ein Hausbau), die eine Landes- oder Bezirksstraße berühren, ist eine straßenpolizeiliche Bewilligung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft erforderlich. Baufirmen, Straßenerhalter und Privatpersonen können über die Homepage der Bezirkshauptmannschaft mit einem digitalen Formular die straßenpolizeiliche Bewilligung für ihr Bauvorhaben beantragen. Wenn alle Informationen vorliegen und keine Einwände bestehen, bekommen Antragssteller/in, Straßenerhalter, die betroffene Gemeinde und die Polizeiinspektion die Bewilligung (mit Auflagen) und die erforderliche Verordnung gemäß der Straßenverkehrsordnung noch am selben Tag oder innerhalb von wenigen Tagen.

  • Ausnahmen von Wochenend- und Nachtfahrverboten

Über die Homepage des Landes Oberösterreich  ist es für alle Bürgerinnen und Bürger möglich, einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot zu stellen. Die seitens der Landesregierung vorangefertigten Fragen zur Antragstellung werden vom Antragsteller ausgefüllt und mit Beendigung der Eingaben elektronisch an die zuständige Landesregierung übermittelt.

Bei positivem Ergebnis auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung, wird der Antragsteller mittels E-Mail über die Bereitstellung des Bescheides und der Rechnung informiert und ist in der Lage, den Download seines Dokumentes durchzuführen.

  • Sportförderungen

Für Landesförderungen (z.B. für Meisterschaften, Nachwuchs, Sportstätten, Fahrtkosten) müssen Sportvereine auf der Homepage der Landesverwaltung bloß das entsprechende Formular ausfüllen und über das Internet abschicken. Gleichzeitig können Energieförderungen beantragt und mit der Sportförderung nach einer entsprechenden Prüfung erledigt werden.

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