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LH Stelzer/LR Hattmannsdorfer: Oö. Landesheizkostenzuschuss für die Heizsaison 2024/2025 startet erstmals bereits im Herbst vor Beginn der Heizsais

Antragsfrist für 200 Euro-Zuschuss startet bereits vor Beginn der Heizsaison mit 1. Oktober – Abwicklung erfolgt mittels erprobter digitaler Plattform, Einkommensgrenzen valorisiert 

Auch für die Heizperiode 2024/2025 unterstützt das Sozialressort einkommensschwächere Haushalte mit einem Heizkostenzuschuss. Erstmals startet der Antragszeitraum bereits zu Beginn der Heizsaison. Der Zuschuss kann – wie beim letzten Mal neu eingeführt – vollständig digital auf der Website des Landes Oberösterreich beantragt werden. Den letzten Heizkostenzuschuss 2023/2024 haben 27.800 Haushalte erhalten.

In Oberösterreich halten wir zusammen und unterstützen jene, die Hilfe brauchen. Mit dem Landesheizkostenzuschuss leisten wir einen aktiven Beitrag und helfen einkommensschwächeren Familien und Haushalten in der kalten Jahreszeit“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.

Zum Beginn der Heizperiode unterstützen wir einkommensschwächere Haushalte mit dem Heizkostenzuschuss. Auch in dieser Saison machen wir die Beantragung durch die digitale Antragsmöglichkeit so einfach wie möglich, damit die Hilfe wirklich bei allen ankommt, die sie brauchen“, so Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer.

Rasche und einfache Beantragung ab 1. Oktober auf www.ooe.gv.at
Bei der digitalen Beantragung muss lediglich das Online-Formular ausgefüllt werden, es sind keine Unterlagen notwendig. Die Abfrage von Haushaltseinkommen und Kontrolle der Wohnadresse sowie Anzahl der Personen im Haushalt erfolgt automatisch durch eine Verknüpfung mit der Transparenzdatenbank und dem Zentralen Melderegister. Die Einkommensgrenzen wurden für heuer um 7,74 % valorisiert.

  1. Auszahlungshöhe: 200,-
  2. Antragszeitraum: 1. Oktober – 30. November 2024 auf www.ooe.gv.at
  3.  Einkommensgrenzen (Jahresbruttoeinkommen 2023):
    Ein-Personen-Haushalt: 19.070,- Jahresbrutto
    Mehr-Personen-Haushalt: 26.940,- Jahresbrutto

Durch eine umfassende Härtefallregelung wird sichergestellt, dass jene Haushalte, die auf Grund des Einkommens 2024, nicht aber auf Grund des Einkommens 2023 bezugsberechtigt sind, den Zuschuss trotzdem erhalten. Auch heuer werden jene Bürger/innen, die den Antrag nicht digital beantragen können, die Möglichkeit haben, den Antrag mittels Unterstützung beim Gemeindeamt zu beantragen.

Heizkostenzuschuss 2024: 5,4 Mio. Euro an Heizunterstützung ausbezahlt
Im Frühjahr 2024 wurde der Heizkostenzuschuss erstmals voll digital ausgezahlt. Binnen zwei Monaten sind 45.000 Anträge eingelangt und wurden vollautomatisch bearbeitet, rund 27.000 Anträge wurden mit einer Fördersumme von 5,4 Mio. Euro genehmigt.

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