Seit 1. Jänner 2018 ist der Pflegeregress abgeschafft. Ein Zugriff auf das Vermögen von Bewohner/innen in Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen ist damit unzulässig. Da die bundesgesetzliche Regelung einige Unklarheiten hatte, gab es Rechtsunsicherheiten in Fällen vor dem 1. Jänner 2018.
Auf Basis aktueller Gerichtsentscheidungen ist jetzt die nötige Rechtssicherheit gegeben, um Löschungen aus dem Grundbuch im Falle älterer Pflegeregressverfahren durchzuführen. Aus diesem Grund hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung einstimmig eine Empfehlung verabschiedet, wonach die Regionalen Trägern Sozialer Hilfe mangels Erfolgsaussicht keine weiteren Verfahren in diesem Zusammenhang anstreben und laufende Verfahren einstellen sollen. Diese rechtliche Beurteilung gilt in Analogie auch für den Vollzug des Oö. Chancengleichheitsgesetzes. Die dadurch entstehenden Kosten hat jedenfalls der Bund zu übernehmen.
Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer:
„Ich bin froh, dass die Unsicherheit für die Betroffenen nun ein Ende hat und die Abschaffung des Pflegeregresses für alle Menschen im Land gilt. Was sich Menschen ihr Leben lang hart aufgebaut haben, muss geschützt sein. Diese Klarheit haben wir jetzt“, so LH Mag. Thomas Stelzer.
Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer ist froh, dass es nun Klarheit für die Betroffenen und deren Angehörige gibt: „Es gab für die sogenannten „Altfälle“ bislang noch große Rechtsunsicherheiten. Nun ist klargestellt, dass ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen und Erben unzulässig ist, auch dann, wenn eine rechtskräftige Entscheidung vor dem 1. Jänner 2018 ergangen ist.“